Fragwürdige Abmahnung?
Wertes Forum,
folgender Fall (sorry, ich muss etwas ausholen):
Eine Kollegin erhält eine Abmahnung. Grund: Sie hat im Dezember einen Tag Urlaub genommen. Der Tag wurde nicht vom Vorgesetzten genehmigt. Das sieht der Arbeitsvertrag so vor.
Warum fehlte die Genehmigung? Aus zwei Gründen.
Zum einen konnte der Dezember-Tag nicht im Urlaubstool (Intranet) markiert werden. Denn diesen letzten verfügbaren Urlaubstag hat die Mitarbeiterin bereits für Anfang 2020 vorgesehen und gebucht, und das Tool kann hierfür bis zum 31.12. lediglich das 2019er Urlaubskontingent heranziehen. (Das 2020-Kontingent ist erst ab 1.1. buchbar.) Eine Buchung informiert übrigens den Vorgesetzten. Der gibt den Urlaub dann üblicherweise frei.
Zum anderen war der Vorgesetzte der Mitarbeiterin krank, sein Stellvertreter ebenfalls. Die Kollegin hat den Dezember-Urlaubstag daher "informell" mit der Personabteilung abgesprochen und das 2019/2020 Problem im Tool geschildert. Sie dachte, die Sache wäre damit erledigt und ist nun aus allen Wolken gefallen, als sie die Abmahnung erhielt. (Natürlich ist sie auch eine für den AG unbequeme BR, sodass die Abmahnung vermutlich leichter von der Hand ging, aber das nur nebenbei.)
Ist die Abmahnung berechtigt? Bzw. was würdet ihr der Kollegin und dem BR raten? Tool-Probleme, Vorgesetzter nicht erreichbar, Rücksprache mit Personalabteilung... vertrackte Sache.
Danke & LG
Community-Antworten (9)
16.01.2020 um 23:44 Uhr
Finde den Fall eigentlich sonnenklar. Von daher ... ab zum Anwalt und der soll die Abmahnung dahin bringen, wo Sie hingehört.
16.01.2020 um 23:52 Uhr
Die Antwort für deine Frage hast du dir eigentlich schon selber gegeben. "Warum fehlte die Genehmigung? "
Es fehlte die Genehmigung. Also hat sie sich selbst beurlaubt und das ist nicht statthaft.
Allen Umständen zum trotz. Geht ein MA in Urlaub obwohl der beantragte Urlaub nicht eindeutig genehmigt ist, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Arbeitet an der Sache mit dem Intranet und wie es Jahresübergreifend geregelt werden sollte, denn auch diese Regelung kann keine Dauerlösung sein.
17.01.2020 um 00:29 Uhr
ab zum Anwalt und der soll die Abmahnung dahin bringen, wo Sie hingehört.
Ja, das ist vielleicht eine Möglichkeit.
Es fehlte die Genehmigung. Also hat sie sich selbst beurlaubt und das ist nicht statthaft.
Schon. Aber es gab ja auch ein Gespräch mit der Personalabteilung. Die hat ja eine gewissen Sonderrolle (z.B. gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie dort landet). Hätte man annehmen können, dass hier eine wirksame Urlaubsgenehmigung zustande kam? (Die Mitarbeiterin ging davon aus und dachte, der Vorgesetzte würde informiert werden.)
17.01.2020 um 01:23 Uhr
So wie das hier geschildert wird (Absprache mit Perso) ist meines Erachtens der Arbeitnehmerin kein Vorwurf zu machen. (Wobei ich natürlich nicht genau weiß was mit der Personalabteilung abgesprochen wurde.)
"... und ist nun aus allen Wolken gefallen, als sie die Abmahnung erhielt." Wurde sie nicht vor Erteilung der Abmahnung dazu gehört? Das geht eigentlich gar nicht!
Vermutlich kann man hier tatsächlich auf Entfernung der Abmahnung klagen.
Oder man gibt eine vernünftige Gegendarstellung zur Personalakte und macht des Weiteren diesen Fehler nicht mehr. In Zukunft würde ich z.B. in solch einem Falle den Vorgesetzten und dessen Stellvertreter mit .cc Personal anmailen: "Wie heute mit Frau N.N. aus der Personalabteilung abgestimmt ..."
17.01.2020 um 10:13 Uhr
" Die Kollegin hat den Dezember-Urlaubstag daher "informell" mit der Personabteilung abgesprochen und das 2019/2020 Problem im Tool geschildert. Sie dachte, die Sache wäre damit erledigt" Was mich hier stört das ---informell---- und das-----sie dachte------- Demnach scheint die Sache nicht klar und deutlich besprochen worden sein. Und die Sache mit dem Tool ist eine Sache wo der BR das beim AG anbringen muss, das da Handlungsbedarf besteht. Evtl. gibt es ja hier eine BV Urlaub. Oder aber eine BV über Hard- und Software über das das Tool betrieben und eingebettet
@Lumpini Nix für ungut, aber wenn ich mir deine letzten 2 Thraeds in Erinnerung hole und dann das hier lese, denke ich ihr habt noch viel auf zu arbeiten bei euch.
17.01.2020 um 11:50 Uhr
Pjöööng schrieb:
"... und ist nun aus allen Wolken gefallen, als sie die Abmahnung erhielt." Wurde sie nicht vor Erteilung der Abmahnung dazu gehört? Das geht eigentlich gar nicht!<
Von wem? Vom BR? Vom AG? Abmahnungen sind Individualrecht, sofern es dazu keine BV gibt in der etwas anderes geregelt ist, braucht der AG niemanden anzuhören, um eine Abmahnung auszusprechen.
17.01.2020 um 12:02 Uhr
Mag ja sein, dass der AG niemanden hören muss. Aber ich bin da bei Pjöööng (geht gar nicht). Also der AG sollte sich die Seite des AN schon anhören, um zu beurteilen, ob er jetzt eine Abmahnung ausspricht oder nicht.
17.01.2020 um 13:16 Uhr
Wurde sie nicht vor Erteilung der Abmahnung dazu gehört?
Nein. Es sieht angesichts der Umstände und der sonstigen Handhabung solcher Dinge auch eher nach einer Schelle aus, mit der man sich für die Betriebsratsarbeit "bedanken" möchte.
Nix für ungut, aber wenn ich mir deine letzten 2 Thraeds in Erinnerung hole und dann das hier lese, denke ich ihr habt noch viel auf zu arbeiten bei euch.
Keine Frage. Wir versuchen unser Bestes, braucht halt Zeit. Die Rückmeldungen im Forum sind jedenfalls schon mal hilfreich zur Orientierung.
Was genau mit der Personalabteilung besprochen wurde, steht noch dahin. Eine Gegendarstellung ist in Arbeit...
17.01.2020 um 14:52 Uhr
Ziatat (FlughafenFrankfurtBR): "Von wem? Vom BR? Vom AG?"
Also diese Frage kann man sich doch nun wirklich selber beantworten!
"Abmahnungen sind Individualrecht, sofern es dazu keine BV gibt in der etwas anderes geregelt ist, braucht der AG niemanden anzuhören, um eine Abmahnung auszusprechen."
Es gibt auch Tarifverträge in denen genau dieses sogar als Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung festgeschrieben ist. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch ein rechtsstaatlicher Grundsatz der allerdings leider erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch tatsächlich verpflichtend wird. Es gibt Arbeitsrechtler die eine Anhörungspflicht aus § 82 (1) BetrVG ableiten. Leider taugt eine Anhörung bei der der Arbeitnehmer zuvor nicht abgemahnt wurde trotzdem noch als Grundlage für eine Kündigung. Es wird allerdings auch die Meinung vertreten dass eine Abmahnung die ohne vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers erteilt wurde nicht in der Personalakte abgelegt werden darf.
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