Mitarbeiter möchte Beurteilungsgespräch revidieren
Kann eine vom Mitarbeiter und 2 Vorgesetzten unterzeichnete Beurteilung, die aus Sicht des Mitarbeiters negativ ausgefallen ist, vom Mitarbeiter revidiert werden. D.h. der Mitarbeiter möchte die Unterzeichnung rückgängig machen und wünscht eine neue Beurteilung, da er die Beurteilung für falsch und fehlerhaft sieht. Der Mitarbeiter sah sich dadurch, dass zwei Vorgesetzte vom ihm saßen unter Druck gesetzt, diese zu unterzeichnen. Ich bitte um eure Unterstützung, wie der Mitarbeiter nun am Besten vorgehen sollte. Vielen DANK!
Community-Antworten (3)
20.03.2015 um 15:03 Uhr
und das fällt ihm jetzt auf einmal auf das sie negativ ist!?
Hier sehe ich keine Chance wenn der AG da nicht mitspielt oder gegen Gesetze/TV mit der Beurteilung verstoßen wurde.
Ich unterschreib ja auch kein Kaufvertrag und sag dann 2 Wochen später ach ich will das gar nicht, jetzt will ich das dieser wieder Rückgängig gemacht wird.
Der MA sollte am besten so vorgehen, das er sich es nächstes mal besser überlegt was er da unterschreibt.
Der MA oder der BR könnte ja auf eine neue Beurteilung drängen.am alten wird sich aber nichts drehen lassen, vorallem weil diese ja negativ ausgefallen ist.
20.03.2015 um 15:07 Uhr
Erst einmal wäre hier zu prüfen, was der Arbeitnehmer da eigentlcih unterschreibt.
Unterschreibt er für die Richtigkeit?
Unterschreibt er die Kenntnisnahme?
Unterschreibt er den Empfang einer Kopie?
Unterschreibt er, dass ihm seine Leistungsbeurteilung erläutert wurde?
Oder war es tatsächlich ein Kaufvertrag?
Liegt denn diesem Beurteilungssystem eine Betriebsvereinbarung zu Grunde? Ist dort etwas zum Ablauf geregelt?
20.03.2015 um 16:37 Uhr
Das wäre in der Tat auch meine erste Frage. Was steht denn in der BV, wie das Beurteilungsgespräch durchgeführt wird?
Oder gibt es keine? Dann könntet Ihr der Kollegin zumindest dahingehend unter die Arme greifen, dass Ihr Eure Mitbestimmung geltend macht und erklärt, dass Ihr mit einem Gespräch mit zwei Vorgesetzten nicht einverstanden seit (geht natürlich nur, wenn üblicher Weise nur mit einem gesprochen wird).
Ansonsten kann sich die Kollegin beim BR auch über die Vorgehensweise (Druck wurde ausgeübt, ungerechte Behandlung usw.) beschweren (§ 85 BetrVG).
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