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Wer hat Recht? Chef/BR - darf BR auf Wunsch von MA am Beurteilungsgespräch teilnehmen?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir noch unerfahrener BTR sthen vor folgendem Problem: Bei uns im Haus finden jährlich Beurteilungsgesräche an die für zu unserer Jahresprämie wichtig sind. (Chef mit Arbeitnehmer) Einige unserer Mitarbeiter hätten gern eine BTR mit dabei. Lt. unserem Chef sind wir BTR nich berechtigt an diesen Gesprächen teilzunehmen, er hätte sich beim Rechtsanwalt erkundigt. Frage: können wir uns auf einem §stützen? Wenn ja welcher?

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Community-Antworten (1)

M
matze83

29.08.2006 um 17:24 Uhr

Hallo Bernd

zuerst mal darf ein Mitarbeiter zu einem Mitarbeitergespräch natürlich EIN Betriebsratsmitglied mitnehmen. Des weiteren scheint es bei Euch ein Mitarbeiterbeurteilungssystem zu geben welches Mitbestimmungspflichtig im Sinne §80 BetrVG ist.

Um Euch betreffs des MA-Gesprächs auf einen § stützen zu können nehmt doch §82 (2) BetrVG:

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

MFG Matze

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