Anhörung zur Entfristung nicht umgesetzt - was machen?
Moin zusammen,
ein seltsamer Fall: wir haben als BR eine Anhörung zur Entfristung eines befristeten MAs zugestimmt. Der MA hatte einen befristeten Vertrag der am 01.07.08 auslaufen sollte. Die Anhörung hat den MA aber zum 01.06.08 entfristet. Der Kollege hat auch ab dem 01.06 seine Arbeit aufgenommen (und arbeitet immer noch dort).
Jetzt, 3 Wochen später, will der AG seine Entscheidung revidieren, möchte den Kollegen lieber woanders einsetzen, gleich mit 2 Lohngruppen weniger. Wir haben den AG mitgeteilt, dass es sich hier um ein faktisches Arbeitsverhältnis handelt und das der Kollege ganz einfach erst nach direktionsrecht zu versetzen sei, danach mit Anhörung offiziell versetzen. Der Kollege ist damit einverstanden. Der Ag sieht aber nicht, dass hier ein faktisches Arbeitsverhältnis entstanden ist, droht jetzt der Kollege am 01.07.08 nach Hause zu schicken, da nach ihre Meinung der alte besfristete Vertrag noch gilt. Er will darüber hinaus die Stelle in der andere Abteilung neu ausschreiben, und meint der Kollege könne sich dann darauf bewerben. Es gibt aber andere Kollegen in der Abteilung mit befristeten Verträgen die sich natürlich auch gleich bewerben werden.
Was können wir als BR jetzt machen?
Der betroffene weiß bescheid und sagte uns, er wäre auch bereit eine Feststellungsklage einzureichen, falls sie ihm am 01.07 tatsächlich nach Hause schicken.
Community-Antworten (3)
27.06.2008 um 12:41 Uhr
@Burlington,
der Vertrag läuft aus und das wars. Die BR-Anhörung ändert daran nichts und entfristet den Mitarbeiter auch nicht.
27.06.2008 um 18:05 Uhr
Also wenn ich das so lese, würde ich sagen:
Die Befristung sollte bis 01.07.08 laufen - der MA hat/wurde ab den 01.06.08 vorzeitig in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss übernommen mit dem Arbeitsplatz und der entsprechenden Lohngruppe.
Wenn der AG nun den Kollegen woanders einsetzen möchte, wäre dies ja eine Versetzung nach § 99 und somit Mitbestimmungspflichtig. Der BR hätte ja die Möglichkeit seine Zustimmung nach § 99 Abs.2 zu verweigern. Hier würde ja eine Benachteilung bzw. eine schlechter Stellung vorliegen.
So würde ich es sehen!
Gruß Simone
27.06.2008 um 21:12 Uhr
Ich sehe hier eher eine erforderliche Änderungskündigung... falls der unbefristete Arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde!
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