Aufhebung Widerspruch - kann der BR einen Widerspruch revidieren?
Ich brauche heute noch dringend Hilfe. Kann der Betriebsrat einen getätigten Widerspruch revidieren????
Community-Antworten (1)
24.02.2006 um 11:16 Uhr
Hallo Laramaus, siehe § 33 BetrVG sowie Komnmentar von Däubler dazu. Solange ein Beschluß noch keine Außenwirkung erlangt hat, kann er geändert werden. Aber wenn z.B. der BR den Widerspruch zu einer Kündigung dem AG mitgeteilt hat, ist er nicht mehr zu ändern.
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