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Aufhebung Widerspruch - kann der BR einen Widerspruch revidieren?

L
Laramaus
Jan 2018 bearbeitet

Ich brauche heute noch dringend Hilfe. Kann der Betriebsrat einen getätigten Widerspruch revidieren????

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Community-Antworten (1)

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pit47

24.02.2006 um 11:16 Uhr

Hallo Laramaus, siehe § 33 BetrVG sowie Komnmentar von Däubler dazu. Solange ein Beschluß noch keine Außenwirkung erlangt hat, kann er geändert werden. Aber wenn z.B. der BR den Widerspruch zu einer Kündigung dem AG mitgeteilt hat, ist er nicht mehr zu ändern.

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