Erstellt am 19.03.2015 um 15:57 Uhr von gironimo
Vielleicht fehlt ja zur nächsten Sitzung ein ordentliches BR-Mitglied und der Schutz tritt doch ein .....
Außerdem - ist der nachwirkende K-Schutz der letzten Wahl schon vorbei (wahrscheinlich?)?
§ 103 BetrVG wird wohl nicht kommen.
Wenn die Sache eindeutig ist, würde ich es auch der Perso mitteilen. Ihr habt ja noch die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 102 BetrVG
Erstellt am 19.03.2015 um 16:07 Uhr von moreno
Ich halte nix davon, bei betriebsbedingten Kündigungen, den Ersatzmitgliedern auf Krampf noch Kündigungsschutz zu geben! Denn wenn sowieso Kündigungen kommen, werden dann Arbeitnehmer die sozial schützenswerter sind entlassen.
Erstellt am 19.03.2015 um 16:13 Uhr von Pickel
Gironimo, dein angedeuterr Vorschlag ist unglaublich asozial gegenüber anderen Mitarbeitern. Einer muss betriebsbedingt gehen und warum sollte das Ersatzmitglied künstlich besser gestellt werden?
Ein BR mit solcher Arroganz ist für die Belegschaft untragbar.
Erstellt am 19.03.2015 um 17:04 Uhr von Widerstand
Es ging mir auch nicht um schützen oder nicht. Persönlich finde ich es auch sehr egoistisch, aus BB-Mitgliedschaft Persönliche Borteile zu ziehen. Meine frage zielte er darauf: muss ich vor einer offiziellen Anhörung schon "kooperativ" mit der Personalabteilung zusammen arbeiten
Erstellt am 19.03.2015 um 18:22 Uhr von Hartmut
Du solltest zwar grundsätzlich kooperativ (i.S.v. nicht destruktiv) mit dem AG zusammenarbeiten. Aber natürlich nicht dann, wenn es darum geht, jemanden leichter feuern zu können als gedacht. Da endet die Kooperation.
Gironimos Vorschlag ist nicht 'asozial', da bitte ich mit Diffamierungen dieser Art vorsichtiger zu sein. Wer sagt denn, dass das EBRM weniger schützenswert ist als ein anderer AN? Wer sagt, dass wenn das EBRM nicht entlassen wird (bzw werden kann), jemand anders gehen muss? Aus der Ferne können wir das doch gar nicht beurteilen.
Im Sinne einer kontinuierlichen Zusammenarbeit sorgen wir bei uns im BR regelmäßig dafür, dass jeder Nachrücker mindestens ein Mal im Jahr dabei ist. Natürlich ist es verboten, diese Fälle absichtlich herbeizuführen ... wir hatten einfach bisher immer großes Gloück. ;)
Erstellt am 19.03.2015 um 18:32 Uhr von Hoppel
@ widerstand
"... soll ich einfach die Anhörung nach 103 abwarten? "
Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass der BR gem. § 103 BetrVG anzuhören wäre??
Selbst wenn der Kollege in den "Genuss" des nachwirkenden Kü´schutz kommen würde, ist der BR nur nach § 102 BetrVG anzuhören ...
Der AG kann in diesem Fall also erstmal kündigen, egal wie sich Euer BR verhält! Ob die Kündigung vor einem Arbeitsgericht standhält wäre dann eine andere Frage.
Erstellt am 19.03.2015 um 19:48 Uhr von Moreno
Also asozial find ich eher wie Pickel hier Gironimo angreift! Vielleicht passiert es ja wirklich das das Ersatzmitglied noch einen Einsatz hat bevor die betriebsbedingte Kündigung kommt. Und was anderes hat er ja nicht geschrieben. Aber diesen Einsatz künstlich zu erzeugen finde ich nicht gut. Wenn es eine soziale Auswahl gibt und ein Ersatzmitglied noch keinen Kündigungsschutz hat dann ist es eben dabei. Dies kann man auch der GL ruhig mitteilen es bringt ja nix jemand schützen zu wollen und ein anderer wird gekündigt.