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Ersatzmitglieder als Ersatzmitglieder in den Arbeitsschutzausschuss

M
MightyRun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann man Ersatzmitglieder des Betriebsrats in den Arbeitsschutzausschuss wählen als Ersatzmitglied, wenn ein ordentliches im Ausschuss ausfällt? Oder müssen es wirklich alles Ordentliche sein ?! Sind ein 7ner Gremium. Danke für Eure Antworten. LG Mighty

1.46403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

19.03.2015 um 10:51 Uhr

Die Frage wäre, ob dieses Ersatzmitglied tatsächlich Nachrücken würde, wenn das BR-Ausschussmitglied verhindert ist. Sonst habt Ihr ggf. die Situation, dass ein AN ohne Amt und würden am Tisch sitzt - oder eine falsche Nachrückersituation.

Aber grundsätzlich meine ich: Man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst. Wenn alle mit der Regelung einverstanden sind - im ASI-Ausschuss werden ja keine Welten bewegt.

A
Achja

19.03.2015 um 10:56 Uhr

Ich fände es gut, wenn Ersatzmitglieder diese Aufgabe per Beschluss in BR Sitzung Übernehmen dürften. Unsere Ersatzmitglieder sind engagierter als die Anderen. Die "alten Hasen" denken oft, das ging bisher auch so larifari, warum macht der neue BR jetzt so viel Wind und mischt überall mit.

H
Hoppel

19.03.2015 um 11:40 Uhr

MightyRun

"kann man Ersatzmitglieder des Betriebsrats in den Arbeitsschutzausschuss wählen als Ersatzmitglied, wenn ein ordentliches im Ausschuss ausfällt?"

N E I N !

@ gironimo

"Aber grundsätzlich meine ich: Man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst. Wenn alle mit der Regelung einverstanden sind - im ASI-Ausschuss werden ja keine Welten bewegt."

Was soll dieser ausgemachte Quatsch??? Diese DEINE Meinung ist strikt ABZULEHNEN!

Es kann doch wohl NICHT Sinn und Zweck sein, dass ein BR(M) Gesetze so auslegen kann, wie es grad passt.

Auch lässt Deine Aussage "im ASI-Ausschuss werden ja keine Welten bewegt" ziemlich tief blicken ...

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