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Schwanger in der Befristung

D
didiboboelf
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht es aus bei einer befristeten Stelle (1 Jahr) und zwischendurch gehe durch Schwangerschaft in Schwangerschaftsurlaub? Wird die Zeit hinten dran gehängt und was passiert mit meinem Urlaub?

1.07505

Community-Antworten (5)

H
Hoppel

19.03.2015 um 07:52 Uhr

@ didiboboelf

Der Arbeitsvertrag läuft zum vereinbarten Ende aus, es werden keine Zeiten angehängt. Falls Urlaub nicht mehr innerhalb des Arbeitsverhältnisses genommen werden kann, wird halt ausgezahlt.

E
Erbsenzähler

19.03.2015 um 08:19 Uhr

@ didiboboelf Es gibt eine Ausnahme zu dem was Hoppel geschrieben hat. Wenn der Mitarbeiterin vor Mitteilung der Schwangerschaft an den AG mitgeteilt wird das sie nach der Befristung weiterbeschäftigt wird. Wenn dann auf einmal keine Weiterbeschäftigung erfolgt ist es ein Verstoß gegen das AGG wegen Diskriminierung.

Der Urlaub muss vor dem Mutterschutz gewährt werden. Achtung! Es gibt auch für die Zeit des Mutterschutzes Urlaub. Für die Elternzeit nicht.

H
Hoppel

19.03.2015 um 08:55 Uhr

@ Erbsenzähler

Was glaubst Du, wie wahrscheinlich in angefragtem Fall diese Ausnahme ist?

Wenn der AV auf nur ein Jahr befristet ist und zumindest der vorgeburtliche Mutterschutz in diese Zeit fällt, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass der AG Monate vor Befristungsende eine Weiterbeschäftigung zugesagt hat ...

Und warum MUSS Urlaub vor dem Mutterschutz gewährt werden? Greift § 7 Abs.1 BUrlG in einem solchen Fall etwa nicht mehr?

W
wischwasch

19.03.2015 um 09:18 Uhr

Gesetzliche Grundlage für den Erholungsurlaub ist doch hier unter anderem § 17 MuSchG. Das der Urlaub vor dem Mutterschutz gewährt werden muss ist auch mir neu.

G
gironimo

19.03.2015 um 10:33 Uhr

Manchmal sind Antworten kurz - und treffen einfach zu (siehe Antwort 1 von Hoppel)

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