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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ende der Befristung und BR Klima

F
Fristell
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe 2 Fragen zu einem Sachverhalt. Die jüngere Schwester eines BR Mitgliedes hatte bei uns im Unternehmen einen befristeten AV. Während der Befristung wurde sie schwanger und soll nun nach Ablauf der Befristung (31.10.) nicht übernommen werden. Zeitgleich laufen noch 6 Verträge aus, von welchen 5 Verträge auf ein weiteres Jahr befristet wurden und ein KollegE wird ebenfalls nicht weiterbeschäftigt. Innerhalb dieser weiteren Befristung hätte die werdende Mutter ihre Arbeit bei uns nicht wieder aufgenommen. Wir als BR sahen keine Möglichkeit was für die werdend Mutter zu tun, da es sich ja um eine Befristung handelte. Wir verwiesen auf das vom Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) gefällte Urteil, mit dem Vermerk, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, welche mit ihrem Fall nicht konkret zu vergleichen ist, jedoch von einem Anwalt geprüft werden sollte. Stimmt das so, hätten wir mehr machen können?

Daraus resultierend "bockt" unser BR Mitglied (benannte große schwester) nun mit uns. Es gibt nur Vorwürfe, wir würden nicht genug machen, sie hat kein Vertrauen in der BR usw. selber kommen allerdings auch keine konkreten Vorschläge, kaum Initiative in den BR Sitzungen oder allgemein bei der BR Arbeit. Dies vergiftet nun natürlich auch das Klima im BR, verunsichert die BR Mitglieder und sie sagt auch zu den Kollegen, wir würden nichts für die AN machen. Unser langlähriger Vorsitzender ist in Kur und ich als Frischlingsstellvertreter, weiß nicht recht, wie ich die Situation bereinigen kann. Habt ihr einen Vorschlag. Vielen Dank schon mal, werde mich wohl öfter nun melden. Danke!

2.03007

Community-Antworten (7)

K
KBlitz

11.10.2010 um 23:00 Uhr

Das sind alltägliche Fälle in der Betriebsratsarbeit. Wer während der Befristung schwanger wird, muss nicht damit rechnen das der Arbeitgeber diesen Vertrag verlängert. Durch Mutterschutz und Elternzeit, fällt die Angestellte für eine ganze Zeit aus. In dieser Zeit kann zwar befristet für die Schwangerschaft eingestellt werden, aber dies wird meistens bei unbefristeten Verträgen so gemacht. Der Arbeitgeber, lässt hingegen bei einer schwangeren den befristeten Vertrag auslaufen und stellt hierfür eventuell jemand neues ein.

Das euer BR Mitglied als kleiner Bruder für seine Schwester kämpft ist ja auch in Ordnung und zu verstehen. Jedoch ist es wichtig sachlich zu bleiben. Wenn es jedoch so Emotional momentan zugeht, werdet ihr nicht unbedingt mit dem kleinen Bruder einig. Ihr könnt ihm deutlich machen, dass ihr ihn versteht und wirklich nicht mehr machen könnt. Wenn er jedoch der Meinung ist, dass ihr noch mehr machen könnt dann soll er sich durch einen Dritten beraten lassen. Hier meine ich einen Anwalt für Arbeitsrecht, dieser betrachtet die ganze Sachlage unparteiisch und gibt eine sachliche Stellungnahme hierzu ab. Diese Stellungnahme wird dem kleinen Bruder zeigen, dass ihr als Betriebsrat wirklich keine weitere Möglichkeit habt etwas zu tun.

Das einzige was ihr tun könnt, ist mit dem Arbeitgeber zu sprechen, dass Ergebnis wird aber meiner Meinung das selbe bleiben.

Viel Erfolg wünsche ich Dir!

P
paula

11.10.2010 um 23:25 Uhr

Man kann den Kollegen auch mal darauf hinweisen dass selbst wenn der AG hier rechtswidrig handeln sollte - was ich bei der Sachverhaltsschilderung noch nicht so sehe - die AN ihre Rechte selber durchsetzen müsste.... Stichwort Individualrecht

T
Tanzbär

12.10.2010 um 08:58 Uhr

Da ist gar nichts rechtswidrig. Warum soll der AG die Schwangere behalten und dafür noch einen einstellen, da die ja nicht arbeiten kommt? Da kann er den Vertrag auch auslaufen lassen, für ihn ändert sich da gar nichts, er ist allerdings planungssicher.

Selbst wenn er nochmal befristen würde, sie dann nicht arbeitet, soll er da nocheinmal befristen, für jemanden, der gar nicht da ist? Denn ein Recht ihrerseits auf einen Arbeitsplatz, wie bei Festangestellten Schwangeren, kann ich nirgends erkennen.

Der BR hat alles getan, was möglich ist. Mehr ist nicht drin und eine Individualklage macht nichts anderes, als Kosten!

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rtjum

12.10.2010 um 11:34 Uhr

naja... der AG will ja auch mal was von Euch, also wenn ihr in der Mehrheit der Meinung seid, das ihr eurem BR-Kollegen helfen wollt, dann könnt ihr den AG inoffiziell genau darauf hinweisen, wenns allerdings öffentlich wird, dann seht ihr bei dem Rest der Belegschaft wahrscheinlich nicht so gut aus. Es kommt bei so einem Fall natürlich auch auf das Verhältnis zwischen AG und BR an.

L
Lotte

12.10.2010 um 11:40 Uhr

rtjum, dann sieht der BR für den Rest der Belegschaft aber mit Recht nicht gut aus. Dazu kommt, dass er sich in ein Fahrwasser begibt aus dem er wahrscheinlich nur schwer wieder herauskommt.

P
Petrus

12.10.2010 um 13:28 Uhr

Naja ein findiger Anwalt könnte eventuell was in Richtung AGG konstruieren, wenn nur die Schwangere nicht verlängert worden wäre. Hier gibt es aber noch einen befristeten MA, der auch nicht verlängert wird - wird also schwierig... Ist aber alles Individualrecht - und geht den BR im Prinzip nichts an.

R
rtjum

12.10.2010 um 14:11 Uhr

lotte, drum sagte ich ja auch inoffiziell und es muß schon die klare mehrheit der BR-Kollegen dafür sein. richtig ist danach evtl schwieriges fahrwasser. aber br-arbeit ist ja leider viel zu oft auch so eine art politik - kompromisse und kuhhandel - wenns nur irgendwie zugunsten der mitarbeiter geht.

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