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Einstellung und Ausschreibungsfrist

T
TIPALAU
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die GL hat vor, einen MA einer Leihfirma für ein Jahr einzustellen. Der BR hat darauf bestanden, dass eine interne Ausschreibung vorher erfolgt. Da die Zeit sehr knapp ist, verlangt der AG, dass die Einstellung des externen MA vor Ende der Ausschreibungsfrist passiert, da sich noch keiner intern auf die Stelle beworben hat. Darf der BR in Ausnahmefällen einer Einstellung zustimmen, wenn die Ausschreibungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Danke Laurentine

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut

18.03.2015 um 08:51 Uhr

Ja. Allerdings, es könnte ein interner MA, der zB krank oder in Urlaub war und sich deshalb noch nicht beworben hat, der Meinung sein, er würde hier benachteiligt werden. Das muss euch klar sein, wenn ihr zustimmt.

Ihr solltet zusehen, dass ihr eine entsprechende BV aufsetzt. Denn egal was die AG gerne behaupten: Offene Stellen fallen nicht plötzlich vom Himmel.

P
Pickel

18.03.2015 um 09:51 Uhr

"Denn egal was die AG gerne behaupten: Offene Stellen fallen nicht plötzlich vom Himmel."

Der Satz ist schon einmal kompletter Blödsinn. Es gibt unzählige realistische Szenarien, in denen der AG plötzlich und völlig unvorbereietet dringenden Bedarf bekommt.

Davon ab: Ihr habt das Recht, Ausschreibungen zu verlangen oder es nicht zu tun. Vernünftige BR handeln dann hier auch je nach Einzelfall und eine ISA ist ganz sicher nicht immer der richtige Weg, insbesondere dann, wenn ohnehin eine interne Besetzung angestrebt wird.

Sofern ihr es nicht vereinbart hat, gibt es übrigens im Gesetz auch keine "Mindestzeit", wie lange die ISA auszuhängen hat.

G
gironimo

18.03.2015 um 10:20 Uhr

Ich sehe das im Prinzip auch so. Wie lange ausgeschrieben wird, ist Vereinbarungssache zwischen BR und AG.

Ihr seit also frei darin dem AG entgegen zu kommen oder nicht. Wird denn aus Eurer Sicht jemand in Frage kommen, sich intern zu bewerben? Dann sprecht doch mal mit denjenigen.

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