Erstellt am 27.07.2009 um 11:43 Uhr von Angie
Hallo Fatzo,
wenn der AG die Bewerbung als geeignet ansieht und es keine Grund nach § 99 BetrVG gibt die Zustimmung zu verweigern, sehe ich keine Probleme.
MfG
Angie
Erstellt am 27.07.2009 um 12:01 Uhr von Solarkrieger
Hallo zusammen,
um jemand als geeignet bewerten zu können muss man aber alle Unterlagen ( Bewerbungen) zum Überprüfen vorgelegt bekommen. Der AG kann sich ja sicher sein das der Bewerber den er ausgewählt hat der richtige ist, dass heißt aber nicht das der BR das genauso sieht.
Evt. soll hier auch jemand bevorzugt eingestellt werden, das wäre zu prüfen und somit sind alle Unterlagen erforderlich.
sonnige Grüße
Erstellt am 27.07.2009 um 12:08 Uhr von Fatzo
Hallo Solarkrieger,
genau das ist das Problem wir haben auch das Gefühl hier wird mit Vitamin "B" gearbeitet. Es sollen ja auch interne Bewerbungen eingegangen sein.
Gruß
Fatzo
Erstellt am 27.07.2009 um 12:15 Uhr von Angie
Hallo Fatzo,
ich habe dich so verstanden, dass bei Ausschreibung der Vorgesetztenstelle keine internen und externen Bewerbungen eingingen.
Wenn jetzt der AG sich jetzt für einen der ersten Bewerbungen entscheidet, gibt es keine vergleichbaren Bewerbungen.
MfG
Angie
Erstellt am 27.07.2009 um 12:21 Uhr von Fatzo
Hallo Angie,
wir können ja damit leben, das aus dem ersten Pool ein Bewerber (wenn er geeignet ist) genommen wird, aber die vollständigen Unterlagen aller Bewerber sollten und schon zur Verfügung stehen. Ist es eigentlich korrekt, dass sich der "Wunschkandidat" des AG sich gar nicht auf diese Stelle beworben hat?.
Guß
Fatzo
Erstellt am 27.07.2009 um 12:42 Uhr von Lotte
Fatzo,
es gibt ja keine Bewerbungsunterlagen zu der nun zu besetzenden Stelle. Und der AG ist seiner Plicht einer Ausschreibung offensichtlich nachgekommen. Blöd gelaufen, aber durchaus von Seiten des AG legitim. So würde ich es sehen.
Erstellt am 27.07.2009 um 14:12 Uhr von Fatzo
Hallo Lotte,
wenn das so richtig sein sollte stehen aber einer Manipulation Tür und Tor offen.
AG schreibt einen Posten aus (A) und es kommen viele Bewerbungen (Intern und Extern) ein. AG legt fest A brauche ich nicht mehr sondern nur noch B. AG schreibt B aus und legt die Anforderungen an die Position so hoch, dass die Internen Bewerber keine Chance mehr sehen und sich nicht mehr auf B bewerben AG sucht sich dann aus den alten Bewerbungen einen aus. Bewerbungsunterlagen für B gibt es ja nicht, also wird nur die Bewerbung von dem Wunschkandidaten eingereicht.
Gruß
Fatzo
Erstellt am 27.07.2009 um 14:32 Uhr von waschbär
@Fatzo,
Neue Stelle neue Auschreibung, es hat sich ja etwas Verändert. ! Die Stelle ist ja zumindest anders im Gehalt und dem Arbeitsumfang ??
Also muss der AG euch die Bewerbungen wieder Vorlegen !
Erstellt am 27.07.2009 um 18:45 Uhr von Lotte
waschbärle,
aber es hat sich doch keiner beworben...
Fatzo,
das Problem lag jetzt darin, dass sich keine Eurer KollegInnen beworben hat. Hätten sich alle auch auf die neuausgeschriebene Stelle beworben, lägen die Dinge anders.
Aber mal aus einem anderen Blickwinkel: War denn allen Bewerbern bei Ausschreibung der neuen Stelle bekannt, dass es die Stelle für die sie sich ursprünglich beworben hatten, nun doch nicht geben wird?
Hier könnte man den Hebel eventuell ansetzen.
Erstellt am 27.07.2009 um 19:39 Uhr von rainerw
Fatzo
Gibt es bei euch eune BV interne Stellenausschreibung?
Erstellt am 28.07.2009 um 07:52 Uhr von Waschbär
@Lotte,
"aber es hat sich doch keiner beworben..." *Stimmt* Aber der Amtschimmel wieherte so Laut das ich das Überlesen habe :)
Deinem zweiten absatz unter werfe ich mich auch .)
Oh, wegen absatz.. Trägst Du gerne Absatzschuhe ?