Erstellt am 17.03.2015 um 20:08 Uhr von Moreno
Na das er bei so einem BR was ändern will kann ich gut nachvollziehen!
Erstellt am 17.03.2015 um 20:52 Uhr von frankania
Das ist Aufgabe des AG. Ihr könnt beratend tätig sein wenn ihr Vorschläge habt.
Erstellt am 17.03.2015 um 21:01 Uhr von Dezibel
> Trotzdem will der MA keinen Vergleich schließen.
Kann es vielleicht sein, dass er den Job braucht? (Brötchen bezahlen, Schulgeld, Versicherungen, GEMA, alle wollen doch auch etwas von IHM!).
Manchmal soll reden helfen, aber das haben die meisten verlernt. Ist ja auch bei einer Konsole nicht Bedingung ...
Erstellt am 18.03.2015 um 07:12 Uhr von wischwasch
Das ist ja echt witzig ^^
Ist das Aufgabe vom BR? Wenn wir einer Kü widersprechen okay, aber auch in diesem Fall?!
Wundert mich auch nicht das der Kollege den AG ähhh BR aufmischen will
Erstellt am 18.03.2015 um 07:22 Uhr von Hartmut
'Macht euch mal Gedanken!' ... 'Ist das Aufgabe vom BR?' ... Der AG sagt gar nicht, dass ihr entscheiden sollt, wo der Kollege hinkommt, sondern ihr sollt euch ja nur bitteschön auch mal Gedanken machen. Das ist nicht zuviel verlangt.
Übrigens, der Kollege hat erfolgreich auf Erhalt seines Arbeitsplatzes geklagt. Der AG kann ihn jetzt nicht hinsetzen, wo er will, jedenfalls nicht sofort. Achtet da bitte drauf.
Erstellt am 18.03.2015 um 08:27 Uhr von Fussballer
Der Ag kann ihn nicht irgendwo einsetzen.
Dann solltet ihr ein Termin mit AG,MA und ein von der Gewerkschaft vereinbaren und dann zusammen sprechen, haben wir auch schon gemacht und das wirkt auch wunder.
Erstellt am 18.03.2015 um 09:36 Uhr von wischwasch
Witzig - ein Nick-Name und zwei Nutzer - wie kann das sein?
Es ist nicht Aufgabe des BR, für den Betroffenen einen Arbeitsplatz zu finden. Ihr solltet Euch da auch heraushalten. Wenn Ihr schon bei der Kündigung nicht die (offenbar vorhandenen) Interessen des Kollegen vertreten habt, solltet Ihr jetzt daran denken, dass Ihr Interessenvertreter des AN seit.
Vielleicht geht es im Hintergrund auch um einen Aufhebungsvertrag. Da wird natürlich auf beiden Seiten gepokert.
Erstellt am 18.03.2015 um 10:22 Uhr von Pjöööng
Ich kann den Standpunkt des Arbeitgebers nicht nachvollziehen. Er hat eine unwirksame Kündigung ausgesprochen, der AN hat die Kündigungsschutzklage gewonnen, damit ist es seine Aufgabe, den AN vertragsgemäß zu beschäftigen.
Ja, es gibt manchmal Kollegen, die man gerne in einem Betrieb der Konkurrenz arbeiten sehen würde. Das kann auch durchaus an dessem Verhalten liegen und solche Menschen verstehen es dann oft sehr gut, auf der Klaviatur des Arbeitsrechtes zu spielen und dabei eine nervenzerrende Meldie zu erzeugen.
Erstellt am 18.03.2015 um 13:38 Uhr von wischwasch
Upps noch ein wischwasch.
Wenn das mal nicht zu Irritationen im Forum führt ^^