Hallo zusammen,
uns liegt eine Anhörung zur Kündigung vor. Der AG behauptet, daß das KSchG nicht anwendbar sei, da die betroffene Kollegin nicht lange genug im Unternehmen beschäftigt gewesen sei. Eckdaten: Beschäftigt seit 24.09.14, Datum der Anhörung 16.03.15, Kündigung soll Ende März zum 30.06.15 erfolgen.
MMn sind das mehr als 6 Monate, also käme das Gesetz doch zum Tragen - oder?
Übrigens wäre dies aus meiner Sicht der einzige Punkt, um die Anhörung aushebeln zu können. Es gibt sonst keinen Ansatz zum Widerspruch, da der betriebsbedingte Grund gegeben ist und die soziale Auswahl auch korrekt vorgenommen wurde. Eine Beschäftigung an einem anderen Platz ist auch nicht möglich. Schlechte Karten.
Danke für Eure Hilfe und vG
Redsock