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Mehrarbeit Zwang - Was kann der BR tun und welche §§ sind anwendbar?

P
pondoldie
Jan 2018 bearbeitet

Hi kollegen, wir haben hier wieder mal chaos pur und unser AG zwingt uns länger als auf dem dienstplan oder sogar der maximal zulässigen gesetzlichen Arbeitszeit ohne ausgleich zu arbeiten. Was können wir tun und welche §§ sind anwendbar

2.97309

Community-Antworten (9)

P
pondoldie

19.09.2006 um 17:26 Uhr

hallo dringend

RI
Ramses II

19.09.2006 um 17:28 Uhr

Wieso?

Willst Du pünktlich Feierabend machen?

K
Kölner

19.09.2006 um 17:29 Uhr

@pondoldie Bist Du denn ein BR?

RI
Ramses II

19.09.2006 um 17:30 Uhr

Bitte nicht!

P
pondoldie

19.09.2006 um 17:31 Uhr

bin im br und möchte die firma verklagen. mir fehlt da nur noch ein wenig erfahrung

K
Kölner

19.09.2006 um 17:34 Uhr

@pondoldie Im Verklagen brauchst Du "noch ein wenig Erfahrung"? - Guter Ansatz! :-(

Hmmm...schon mal was von Mitbestimmungsrechten gelesen oder gehört?

H
huettenwolf

20.09.2006 um 13:53 Uhr

@ pondoldie zum "Verklagen" solltest du eh einen Anwalt hinzuziehen. Also lass dich beraten.

Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz §3 ff. Gehts darüber hinaus, ist es ungesetzlich, unabhängig von allen Mitbestimmungsrechten. Als BR hast du aber die gesetzliche Aufgabe, darüber zu wachen, dass geltendes Recht auch Anwendung findet.

Die Rechte des BR sind ja in §87 Satz(1) 2. und 3.klar festgeschrieben. Im schlimmsten Fall lassen sich solche Verletzungen des Mitbestimmungsrecht auch im Beschlussverfahren regeln. Das sollte dann in "Unterlassung einer Handlung... "gehen.

G
GAB

24.09.2006 um 02:24 Uhr

Du brauchst deine AG nicht verklagen. Zum einen hast du keine Erfahrung darin und zum anderen könne das die Leute vom Gewerbeaufsichtsamt viel besser. Wende dich bitte an das für dich zuständige Amt für Arbeutsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und werden deine AG die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes gerne näher bringen.

H
Heini

24.09.2006 um 11:30 Uhr

Ja, ja, das Gewerbeaufsichtsamt. Die melden sich vorher an, besprechen das Problem bei einer Tasse Kaffe und ein paar Keksen. Zum Abschied wird der AG aufgefordert diesen Missstand zu beseitigen was man dann auch zu gegebener Zeit eventuell überprüfen wird. Reaktion des Arbeitgebers, mit den Arbeitszeiten passiert nichts und den Querulanten wird gekündigt. Sicherlich werden sich Einige über meine Schilderung hermachen und mich zurechtweisen. Aber die Realität lehrt mich etwas anderes.

Besser ist der Betriebsrat wird aktiv. Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Ihr verlangt von der AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.

Verletzt der AG nun diese Betriebsvereinbarung, in dem er einseitig Mehrarbeit anordnet oder Mehrarbeit annimmt, solltet ihr die Verstöße sammeln und dokumentieren. Mit diesen “Beweisen” beantragt der BR dann beim Arbeitsgericht dem AG aufzugeben die BV einzuhalten wobei ihm für jeden Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht werden muss. So hat der BR nun eine Möglichkeit auf eigensinnige AG wirksam einzuwirken.

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