Sperrfrist für Betriebsrat
Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung - Sperrfrist für einen Betriebsrat?? Was ist, wenn er zur Vermeidung einer Sperrfrist kurz vor Unterzeichnung des Vertrages sein amt niederlegt. Wer hat Erfahrung oder Fundstellen??
Community-Antworten (9)
17.03.2015 um 10:02 Uhr
Ein BR, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, um in die Arbeitslosigkeit zu gehen, gibt seinen Arbeitsplatz ohne Not auf. Er kann ja betriebsbedingt (so gut wie ) nicht gekündigt werden.
Da scheint eine Sperre unausweichlich.
Kurzfristig sein Amt aufgeben geht dabei auch nicht. Warum auch - wer geht kann doch ohnehin seinen Rücktritt erklären.
17.03.2015 um 10:52 Uhr
Der Kündigungsschutz würde auch noch nachwirken, falls das AA das als Hemmnis sieht, hilft das nicht. Allerdings sollte bei Arbeitsamt niemand wissen, ob jemand Betriebsrat war. Mwn wird das auch nicht abgefragt. Die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz (durch Verstreichen der 3 Wochen Frist) wird übrigens normalerweise nicht als Hemmnis gesehen.
17.03.2015 um 14:56 Uhr
Hierbei handelt es sich klipp und klar um Betrug
17.03.2015 um 15:49 Uhr
@pickel Begründe dies auch.
17.03.2015 um 15:52 Uhr
Kein Betrug, auch ein BR hat ein wirtschaftliches Interesse, vor dem Ende seiner Amtszeit die ohnehin unvermeidliche Kündigung wirtschaftlich abzufedern.
17.03.2015 um 16:10 Uhr
Lancelot - Wirtschaftliches Interesse hin oder her. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Kündigung abzufedern, wenn sie einvernehmlich, also mit Zustimmung des Betroffenen, erfolgt. Also ist es Betrug.
Snooker, das ist nicht notwendig. Deine ohnehin reihhaltige Phantasie wird vermutlich auch ausreichen.
17.03.2015 um 20:40 Uhr
@Pickel Es geht hier in dem Forum nicht drum was ich denke. Jede Antwort sollte dem eigentlichem Fragesteller weiter helfen.
18.03.2015 um 14:03 Uhr
Zur eigentlichen Frage: die Amtsniederlegung verhindert die Sperrfrist nicht.
Erfahrungsweise kann ich raten, VOR dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrag zum Hausarzt des Vertrauens zu gehen und sich bestätigen zu lassen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichem Grund aufgegeben werden sollte. Ärzte haben da entsprechende Vordrucke, das ist für die ein alltäglicher Vorgang. Das geht auch rückwirkend. Beim Beantragen von ALG1 fügt man dieses dann bei und erhält keine Sperrfrist.
17.04.2023 um 14:41 Uhr
Wie sicher ist der Beitrag von Adrian
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