Erstellt am 17.03.2015 um 09:02 Uhr von gironimo
Ein BR, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, um in die Arbeitslosigkeit zu gehen, gibt seinen Arbeitsplatz ohne Not auf. Er kann ja betriebsbedingt (so gut wie ) nicht gekündigt werden.
Da scheint eine Sperre unausweichlich.
Kurzfristig sein Amt aufgeben geht dabei auch nicht. Warum auch - wer geht kann doch ohnehin seinen Rücktritt erklären.
Erstellt am 17.03.2015 um 09:52 Uhr von metallica
Der Kündigungsschutz würde auch noch nachwirken, falls das AA das als Hemmnis sieht, hilft das nicht. Allerdings sollte bei Arbeitsamt niemand wissen, ob jemand Betriebsrat war. Mwn wird das auch nicht abgefragt.
Die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz (durch Verstreichen der 3 Wochen Frist) wird übrigens normalerweise nicht als Hemmnis gesehen.
Erstellt am 17.03.2015 um 13:56 Uhr von Pickel
Hierbei handelt es sich klipp und klar um Betrug
Erstellt am 17.03.2015 um 14:49 Uhr von Snooker
@pickel
Begründe dies auch.
Erstellt am 17.03.2015 um 14:52 Uhr von lancelot
Kein Betrug, auch ein BR hat ein wirtschaftliches Interesse, vor dem Ende seiner Amtszeit die ohnehin unvermeidliche Kündigung wirtschaftlich abzufedern.
Erstellt am 17.03.2015 um 15:10 Uhr von Pickel
Lancelot - Wirtschaftliches Interesse hin oder her. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Kündigung abzufedern, wenn sie einvernehmlich, also mit Zustimmung des Betroffenen, erfolgt. Also ist es Betrug.
Snooker, das ist nicht notwendig. Deine ohnehin reihhaltige Phantasie wird vermutlich auch ausreichen.
Erstellt am 17.03.2015 um 19:40 Uhr von Snooker
@Pickel
Es geht hier in dem Forum nicht drum was ich denke. Jede Antwort sollte dem eigentlichem Fragesteller weiter helfen.
Erstellt am 18.03.2015 um 13:03 Uhr von Aidan
Zur eigentlichen Frage: die Amtsniederlegung verhindert die Sperrfrist nicht.
Erfahrungsweise kann ich raten, VOR dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrag zum Hausarzt des Vertrauens zu gehen und sich bestätigen zu lassen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichem Grund aufgegeben werden sollte. Ärzte haben da entsprechende Vordrucke, das ist für die ein alltäglicher Vorgang. Das geht auch rückwirkend.
Beim Beantragen von ALG1 fügt man dieses dann bei und erhält keine Sperrfrist.
Erstellt am 17.04.2023 um 12:41 Uhr von Wastunwollen
Wie sicher ist der Beitrag von Adrian