Hallo Kollegen.

Folgender Fall. Eine Mitarbeiterin hat einen befristeten 2 Jahres Vertrag der am 30.9. ausläuft.
Im Arbeitsvertrag steht, der Vertrag läuft aus wenn er nicht 4 Wochen vorher gekündigt wird. Die Kündigung ist ornungsgemäß erfolgt. Soweit, sogut. Nun sagt aber die Agentur für Arbeit, der Nichtverlängerung hätte ihr bereits 3 Monate vor Ablauf mitgeteilt müssen und verhängte eine Sperrfrist. Ist das Rechtens, oder welche Möglichkeiten hat der BR.

Vielen Danke sagt
rosarot