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Sperrfrist/Ruhezeit beim Arbeitsamt für BR-Mitglieder

B
BRone
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe mir schon einiges im Internet zu diesem Thema zusammen gesetzt, trotzdem habe ich noch ein paar Fragen:

Ein BR-Mitglied (seit 6 Jahren im Betrieb, seit 1 Jahr BR-Mitglied) bekommt einen Aufhebungsvertrag angeboten. Letzer Arbeitstag wäre der 31.10.09 (zwei Monate Kündigungsfrist). Meiner Information nach hätte dieses Mitglied, bei Niederlegung seines Amtes am 31.08.09 eine Sperrfrist beim Arbeitsamt (oder Ruhezeit?) bis zum 31.08.10 zzgl. 3 Monate Sperrzeit, ist das richtig? Das BR-Mitglied hätte somit erst Anrecht auf Arbeitslosengeld ab 1.02.11? Was wäre, wenn das BR-Mitglied nun ab 1.11.09 einen neuen Arbeitsplatz hat, wenn auch nur für einen Tag? Wirkt die Sperrfrist/Ruhezeit bzgl. des Arbeitsgebers, wo er BR-Mitglied war, nach?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten, Gruß von BR_one

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Community-Antworten (1)

K
kainil

11.08.2009 um 12:21 Uhr

hei BRone,

wie kommst du auf eine Sperrfrist des Alg bis 31.08.2010. Die Sperrfrist für das das ALG beträgt höchstens 3 Monate ( 12 Wochen), und hat nichts mit der Tätigkeit oder dem Kündigungsschutz eines BR zu tun

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