Betrieblichen Gründe
Das leidige Thema "Betriebliche Gründe"
In wie fern und zu welchem Umfang kann ich wegen betrieblichen Gründen von meiner Arbeit als BR ge- oder behindert werden? Ich finde diesen Ausdruck sehr willkürlich. Steht zur Definition betriebliche Gründe was im BetrVG? Ich meine wenn ich meine Termine Rechtzeitig melde, hat mein AG doch genügend Zeit um einen Ersatz für mich zu finden. Ich Arbeite in einer voll kontinuierlichen Schicht, welche zeitweise nur einfach besetzt ist. Kann mein AG jetzt immer wenn ich alleine in der Schicht bin mir die BR Arbeit verbieten?
Community-Antworten (2)
17.03.2015 um 08:22 Uhr
Nein kann er nicht.
er hat für einen Ersatz zu sorgen, damit du deine BR-Tätigkeit ausüben kannst.
Ausnahmsweise kann man so was ja mal mitmachen, wenn z.B. ein oder mehrerer Kollegen auf einmal krank werden und die Maschinen sonst nicht laufen würden ohne dich.
Hier rede ich allerdings eher von Tages Problemen, nicht über mehrere Wochen oder sogar Monaten.
Außerdem ist BR Tätigkeit in gewissem maße ja auch einschätzbar vom AG.
Achte auch auf das richtige AB und Anmelden bei deinem Vorgesetzten.
Hier findest du auch einiges, wenn du einfach mal ein bisschen googelst. gerade Argumente und rechtliches findest du hier reichlich
17.03.2015 um 10:14 Uhr
Der Freistellungsanspruch des BR-Mitglieds (§ 37 BetrVG) ist eindeutig. Das BR-Mitglied entscheidet selbst nach pflichtgemäßen Ermessen über die Erforderlichkeit von BR-Arbeit und stellt sich selbst frei. Dazu meldet sich das BR-Mitglied nur beim Vorgesetzten zur BR-Arbeit ab (und später wieder an).
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Darum kann BR-Arbeit auch nicht wegen betriebsbedingten Gründen verhindert werden.
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