Erstellt am 15.03.2015 um 08:19 Uhr von Kölner
AG MUSS zu jeder Betriebsversammlung eingeladen werden.
Die leitenden kann man ausladen oder hinauskomplimentieren. Sie haben kein Teilnahmerecht.
Erstellt am 15.03.2015 um 08:20 Uhr von Hoppel
@ Anfänger
Warum guckt man nicht einfach mal in´s BetrVG?
§ 43 Abs.2 BetrVG: DER ARBEITGEBER IST zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung EINZULADEN . ...
Noch deutlicher geht´s doch wohl nicht!
Zur zweiten Frage: Warum steht "leitende Angestellte" in "" ? Ist´s womöglich kein ltd. Angestellter im Sinne der § 5 BetrVG?
Und wenn Du oder gar das gesamte BR-Gremium der Meinung ist, dass der Betriebsfrieden sehr strapaziert würde wenn man sein Hausrecht durchsetzen würde, kann man sich diese Fragestellung doch von vornherein sparen. Dann bleibt der ""leitende Angestellte" halt ... er wird sowieso erfahren, wie die BV abgelaufen ist!
Erstellt am 15.03.2015 um 08:28 Uhr von gironimo
Wir heißen leitende Angestellte immer als Gäste gerne willkommen.
Wie Hoppel schon schreibt - genügend Wassrerträger gibt es in jedem Betrieb. Da können sie doch gleich auch dabei sein.
Erstellt am 15.03.2015 um 08:50 Uhr von Anfänger
Sicher haben wir dort nachgesehen.
Die Auskunft, dass der AG nicht eingeladen werden muss, aber kann, stammt von einem Mitarbeiter von Verdi. Dies hat zu dieser Anfrage geführt.
Wenn diese Person - leitender Angestellter - anwesend ist, wird keine offene und sachliche Diskussion entstehen.
Erstellt am 15.03.2015 um 09:21 Uhr von Hoppel
@ anfänger
"Die Auskunft, dass der AG nicht eingeladen werden muss, aber kann, stammt von einem Mitarbeiter von Verdi."
Leider muss man auch gewerkschaftlichen Auskunftspersonen bescheinigen, dass sie keine Ahnung haben und den größten Unfug verbreiten.
Und was den ltd. Angestellten betrifft ... entweder macht ihr vom Hausrecht Gebrauch oder nicht! Dann hängt der Haussegen halt mal schief!
Auch könnte man den AG einspannen und diesen auffordern, dass ER Sorge dafür trägt, dass ltd. Angestellte erst gar nicht auf die Idee kommen, an der BV teilnehmen zu wollen ...
Erstellt am 15.03.2015 um 09:50 Uhr von gironimo
Wenn Ihr einen bestimmten leitenden nicht wollt, würde ich das auch vorher klären. Während der Versammlung kann es sonst nur zum Eklat kommen.
Literatur: Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 3: "Betriebsversammlung mit Erfolgsgarantie", Fricke. Grimberg, Wolter - Bund Verlag
Erstellt am 15.03.2015 um 15:09 Uhr von ganther
Wenn ich Leitende raussperre darf ich mich nicht wundern wenn der AG beim nächsten mal jemand anderen dabei hat....