Muß man an einem Gespräch nach §83 SGB IX teilnehmen, wenn man es nicht will?
Hallo an alle,
ein Mitarbeiter hatte eine Hüft-OP, es gab Komplikationen und er fiel 9 Monate aus. Dies ist ca. 2 Jahre her. Im letzten Jahr fiel er mehr als 6 Wochen durch Krankheit aus, die nichts mit seiner Hüft-OP zu tun hatten. Nun wurde dieser Mitarbeiter zu einem Gespräch nach §83 SGB IX eingeladen. Er wünscht dieses Gespräch nicht und möchte nicht daran teilnehmen. Zitat: "Ich gehe in 3 Jahren in Rente, man hat sich 30 Jahre nicht um mich gesorgt und ich möchte, dass sie es jetzt auch nicht mehr tun."
Seine Frage an mich als BRM (wir haben keine SBV): "Bin ich verpflichtet an diesem Gespräch teilzunehmen?"
Er sieht keinen Zusammenhang mit seiner Hüft-OP und meint: "Man kann doch auch als Schwerbehinderter mal eine Erkältung haben ohne vor ein Tribunal gezogen zu werden."
Danke für eure Antworten Fantil
Community-Antworten (9)
13.03.2015 um 13:46 Uhr
BEM darf ja nur mit der Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden, eine Ablehnung darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich führen.
13.03.2015 um 14:22 Uhr
Hi,
Es spricht allerdings auch nichts dagegen an so einem Gespräch teil zu nehmen und die Sachlage(wie hier) ordentlich aufzuklären!
man kann aber selbstverständlich verweigern, wenn man die Sachlage nicht für klärungsbedürftig hält.
Kleiner Tipp meinerseits:
Wenn man sich weigert bringt das meiner Meinung nach ein schlechtes Bild mit sich und es wird in Zukunft genauer auf die krankentage geschaut.
Mit einem klärendem Gespräch sollte das Thema vom Tisch sein vorerst.
13.03.2015 um 14:30 Uhr
Zitat (fantil). "Nun wurde dieser Mitarbeiter zu einem Gespräch nach §83 SGB IX eingeladen."
Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter nach § 83 SGB IX? Da stehe ich ehrlich gesagt auf dem Schlauch, worum es dabei gehen soll. Oder geht es hier um BEM, also § 84 (2)?
Falls es sich um BEM handelt: Habt Ihr dazu eine BV? Hast Du dem AN den Inhalt und den Sinn des BEM erläutert?
Zitat (martinez): "... und es wird in Zukunft genauer auf die krankentage geschaut."
Ist das ein Problem für den AN?
13.03.2015 um 14:41 Uhr
@Pjööööng
hab ich das behauptet bzw. wo liest du das es ein Problem sein soll??
13.03.2015 um 14:46 Uhr
Zitat (martinez): "hab ich das behauptet bzw. wo liest du das es ein Problem sein soll??"
Nein! Hast Du nicht behauptet! Ich lese das nirgends. Was willst Du mit Deiner inhaltsleeren Frage bezwecken?
13.03.2015 um 14:58 Uhr
Zitat (Pjööööng)
" klugscheißerei, nichts bedeutendes Geschreibsel, klugscheißerei"
Was willst mir damit jetzt sagen? ich verstehs nicht?
13.03.2015 um 15:17 Uhr
martinez,
versuch doch wenigstens mal, Dich wie ein erwachsener Mensch zu benehmen.
13.03.2015 um 15:20 Uhr
sagst du zu mir??? dein Ernst?? hast dein Flachmann schon ausgepackt? kann dir nicht folgen.. Ernsthaft jetzt
13.03.2015 um 15:34 Uhr
@Martinez der Kollege ist 30 Jahre im Betrieb ist schwerbehindert und geht in drei Jahren in Rente was meinst Du wie egal dem das sein kann wenn seine Krankheitstage in nächster Zeit beobachtet werden. Würde in seiner Lage auch kein BEM Gespräch führen!
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