Einbeziehung von Stellvertretern/Ersatzmitgliedern - sollen nur von alltäglichen Abläufen der JAV erfahren?
Hallo,
bei uns fanden vor Kurzem die Jugend- und Auszubildenden-Wahlen statt. Bei uns wurden 3 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder (auch Ersatzmitglieder genannt?) gewählt. Ich bin eines dieser beiden stellvertretenden Mitglieder und somit ja auch kein ordentliches Mitglied?! Auf jedenfall habe ich jetzt eine sehr spezifische Frage, worüber ich bisher nichts genaues gefunden habe: Wir hatten heute unsere JAV-Sitzung. In dieser teilte uns die Vorsitzende mit, dass Sie entschieden hätte (zusammen mit 1nem weiteren der ordentlichen Mitgliedern), dass sie die Stellvertreter nicht in Belangen, die geheimhaltungspflichtig etc. sind, einbeziehen möchten, sondern dieses nur die ordentlichen Mitglieder erfahren sollen. Die stellvertretenden Mitglieder sollen nur von alltäglichen Abläufen der JAV erfahren und auch nur hierin mit einbezogen werden. Nun meine Frage: Ist dieses rechtswirksam? Ich finde nämlich, dass ALLE Mitglieder, egal ob ordentlich oder "nur" Stellvertreter, in ALLE Belange und Entscheidungen der JAV mit einbezogen werden sollten!
Bitte teilt mir mit, ob dieses wirklich stimmt und auch den §, der dieses belegt.
Vielen Dank im Voraus!
Mandy
Community-Antworten (1)
28.05.2008 um 19:53 Uhr
@ Mandy, Ersatzmitglieder sitzen auf der Reservebank.....sieh dir mal den § 29 BetrVG an. mehr hier... http://194.245.121.238/jav/08_jav_ah_betrverfges_.htm
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