Mobbing am Arbeitsplatz - sollte gleich das AGG einbezogen werden?
Hallo Forum! Einem MA,der an einer Maschine angelernt werden soll,werden Fehler zu geschrieben,die er durch Unwissenheit oder wenig Information der Kollegen angeblich gemacht haben soll.Das dies bei den Vorgesetzten nicht gut ankommt ist wohl klar.Das Problem in sich besteht darin,das der betreffende MA zu diesen Vorwürfen keine Stellung nehmen kann,weil diese gemachten Vorwürfe hinter seinem Rücken oder während seiner Abwesenheit statt finden. Auf dieses Problem wurde der BRV vor Wochen schon vom besagten MA angesprochen,mit der Bitte noch 4 Wochen zu warten und dann weiterzusehen.Aber es ist schlimmer geworden nach Aussagen des MA`s. Ich habe ihm geraten,sich nach §§84 & 85 BetrVG ,zuverhalten.Richtig oder sollte gleich das AGG einbezogen werden. Was meint Ihr? Danke Euch für Eure Antworten.
Community-Antworten (3)
02.11.2007 um 20:48 Uhr
@ magoo,
nach dem 84er und dem 85er kann man sich nicht verhalten !! Und was soll das AGG bewirken ??
Er kann seine Beschwerde beim BR anbringen, aber was soll der BR dann machen ?? Und warum 4 Wochen warten ??
Er soll sich mit seinen Kollegen und Vorgesetzten zusammensetzen und erst mal ein klärendes Gespräch führen !! Wenn das nicht fruchtet, kann er ja immernoch was unternehmen- aber bestimmt nicht übers AGG !!
02.11.2007 um 22:57 Uhr
"Dass dies bei den Vorgesetzten nicht gut ankommt, ist klar."
Nun, wenn die Vorgesetzten über die angeblichen Arnbeitsfehler informiert sind, wäre es ihre Aufgabe, den Betroffenen anzusprechen, ihn damit zu konfrontieren ihn ggf. nachschulen, gründlich einweisen zu lassen. Und vor Allem zu verhindern, dass das Problem hinter dem Rücken ausgetragen wird.
Wenn die Vorgesetzten dagegen selber hinter dem Rücken tratschen, sind ihre Führungsqualitäten miserabel.
03.11.2007 um 21:20 Uhr
@magoo Ich sähe hier auch eher § 81 BetrVG in der Pflicht!
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