Hallo Forum!
Einem MA,der an einer Maschine angelernt werden soll,werden Fehler zu geschrieben,die er durch Unwissenheit oder wenig Information der Kollegen angeblich gemacht haben soll.Das dies bei den Vorgesetzten nicht gut ankommt ist wohl klar.Das Problem in sich besteht darin,das der betreffende MA zu diesen Vorwürfen keine Stellung nehmen kann,weil diese gemachten Vorwürfe hinter seinem Rücken oder während seiner Abwesenheit statt finden.
Auf dieses Problem wurde der BRV vor Wochen schon vom besagten MA angesprochen,mit der Bitte noch 4 Wochen zu warten und dann weiterzusehen.Aber es ist schlimmer geworden nach Aussagen des MA`s.
Ich habe ihm geraten,sich nach §§84 & 85 BetrVG ,zuverhalten.Richtig oder sollte gleich
das AGG einbezogen werden.
Was meint Ihr?
Danke Euch für Eure Antworten.