Arbeitgeber plant in der Abteilung XYZ 5 Mitarbeiter (Vollzeit) abzubauen. Die Sozialauswahl findet in dieser Abteilung statt, da die Arbeitsplätze nicht mit anderen Abteilungen vergleichbar sind.
So weit so gut. Es sind aber in gleicher Abteilung auch geringfügig Beschäftigte. Müssen diese auch mit in den Vergleich der Sozialdaten mit einbezogen werden?
Und wenn ja, muss dann pro geplanter Vollzeitarbeitsplatz, der wegfällt gleich vier oder mehr geringfügig Beschäftigte raus?