Ich habe mal eine Frage: Ein Einmann-BR an einem Standort beschließt in seiner Sitzung, einen Anwalt zu beauftragen, ein Unterlassungsanspruchsschreiben gegen den GBR-Vorsitzenden zu verfassen und sieht die Kosten hierfür als erforderlich an. Muss die GL die Kosten einfach übernehmen oder muss der BR die GL um Kostenübernahme ersuchen? Wenn ja, kann die GL diese Kostenübernahme verweigern?