Bezahlung als Betriebsratsmitglied
Hallo, ich bin Teil eines 9 köpfigen Betriebsrates und verdiene mein Geld als Kraftfahrer. Die Bezahlung errechnet sich aus ca. 40% Stundenlohn und 60% Provision. Desweiteren ist ein Mindeslohn von 14.31 Euro vereinbart. Frage 1: Steht mir ein fester Stundenlohn zu und muss ich überhaupt auf Provision fahren? Frage 2: Da alle unterschiedlich verdienen und ich teilweise in meiner Provisionstätigkeit auch Betriebsratsarbeit leiste, veringert sich mein Leistungslohn. Steht mir der Lohn zu von dem bestverdienenden Fahrer oder welcher?
Community-Antworten (3)
27.10.2011 um 13:17 Uhr
@Forusse Da würde ich als BR aktiv werden. § 78 BetrVG findet ja Anwendung. Und ggf. muss man sich über eine BV Gedanken machen. In der Regel wird die Ausfallzeit wegen BR-Arbeit hochgerechnet.
27.10.2011 um 13:25 Uhr
zu Frage 1, habt ihr einen TV der Provisionen regelt?
zu Frage 2, du darfst nicht benachteiligt werden! Es gilt das Lohnausfallsprinzip.
Findest du unter § 37 BetrVG
27.10.2011 um 13:32 Uhr
In der Tat muss bei Dir ein "Nachteilsausgleich" erfolgen, um keine Nachteile aus dem Ehrenamt zu erleiden. Wenn die Gespräche zwischen BR und AG hier keinen Erfolg versprechen, würde ich entweder den Rechtschutz der Gewerkschaft oder einen Fachanwalt hinzuziehen.
Der Lohn des besten Fahrers steht Dir sicher nicht zu. Vielmehr muß Dein Gehalt sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abzüglich der BR Tätigkeit beziehen und hochgerechnet werden. Eine feste Formel kann man da nicht nennen.
Verwandte Themen
Planbarkeit von BR-Arbeit
ÄlterHallo zusammen, wie seht ihr das mit der Planbarkeit von BR-Mitgliedern. Folgende Situation, bei uns hat ein BR-Mitglied dem Vorgesetzten klar mitgeteilt, das es bedingt durch die BR-Arbeit nicht u
Betroffenem Betriebsratsmitglied
ÄlterKein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmi
Überstunden; ein Stundenkonto von 30 Std ohne Bezahlung aufbauen und erst danach die Prozente bzw. Bezahlung - rechtens?
ÄlterFolgende Frage wir sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist.Der Betriebsrat hat festgelegt (obwohl in meinem Vertrag die wöchentliche Arbeitszeit steht 35 Std und dahinter das Überstunden mit 25
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ
Was ist eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG für ein Betriebsratsmitglied?
ÄlterHallo, wir haben ein Problem mit der Auslegung des § 23 Abs. 1 BetrVG. Ich hoffe, dass wir hier den Sachverhalt verständlich darstellen können. Und zwar geht es darum, dass unsere Geschäftsführung e