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Bezahlung als Betriebsratsmitglied

F
Forusse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Teil eines 9 köpfigen Betriebsrates und verdiene mein Geld als Kraftfahrer. Die Bezahlung errechnet sich aus ca. 40% Stundenlohn und 60% Provision. Desweiteren ist ein Mindeslohn von 14.31 Euro vereinbart. Frage 1: Steht mir ein fester Stundenlohn zu und muss ich überhaupt auf Provision fahren? Frage 2: Da alle unterschiedlich verdienen und ich teilweise in meiner Provisionstätigkeit auch Betriebsratsarbeit leiste, veringert sich mein Leistungslohn. Steht mir der Lohn zu von dem bestverdienenden Fahrer oder welcher?

1.02203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

27.10.2011 um 13:17 Uhr

@Forusse Da würde ich als BR aktiv werden. § 78 BetrVG findet ja Anwendung. Und ggf. muss man sich über eine BV Gedanken machen. In der Regel wird die Ausfallzeit wegen BR-Arbeit hochgerechnet.

L
Lernender

27.10.2011 um 13:25 Uhr

zu Frage 1, habt ihr einen TV der Provisionen regelt?

zu Frage 2, du darfst nicht benachteiligt werden! Es gilt das Lohnausfallsprinzip.

Findest du unter § 37 BetrVG

G
gironimo

27.10.2011 um 13:32 Uhr

In der Tat muss bei Dir ein "Nachteilsausgleich" erfolgen, um keine Nachteile aus dem Ehrenamt zu erleiden. Wenn die Gespräche zwischen BR und AG hier keinen Erfolg versprechen, würde ich entweder den Rechtschutz der Gewerkschaft oder einen Fachanwalt hinzuziehen.

Der Lohn des besten Fahrers steht Dir sicher nicht zu. Vielmehr muß Dein Gehalt sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abzüglich der BR Tätigkeit beziehen und hochgerechnet werden. Eine feste Formel kann man da nicht nennen.

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