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Gleichstellung von Leiharbeitern

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MarkusBR
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb haben wir ein Leiharbeiter von Randstad (BAP/DGB-Tarifgemeinschaft), der schon 3 Jahre bei uns beschäftigt/entliehen ist. steht dem Leiharbeiter, das gleiche Entgeld zu was der Stammarbeitnehmer bei gleicher Beschäftigung erhält? In dem Tarifvertrag dem Randstad angehört, habe ich nichts der gleichen gefunden!?

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Community-Antworten (3)

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nicoline

10.03.2015 um 21:57 Uhr

steht dem Leiharbeiter, das gleiche Entgeld zu Einem LAN steht nur dann das gleiche Entgelt zu wie den Stammarbeitnehmern, wenn es nicht rein zufällig in der Verleihfirma einen gültigen Tarifvertrag gibt, der festlegt, wie hoch das zu zahlende Entgelt der Verleihfirma an seine Beschäftigten ist und das ist in der Regel niedriger, als das der Stammarbeitnehmer. Hier ein Link, der vielleicht interessant sein könnte für dich: http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/leiharbeiter-haben-anspruch-auf-das-gleiche-arbeitsentgelt_76_169578.html

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ganther

10.03.2015 um 23:55 Uhr

Man kann nur hoffen dass der Koalitionsvertrag Wirklichkeit wird

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