Erstellt am 10.03.2015 um 10:12 Uhr von gironimo
Du findest den Tarifvertrag hier:
http://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/tarifvertrag-zeitarbeit-bap-dgb-tarifgemeinschaft.pdf
Erstellt am 10.03.2015 um 20:57 Uhr von nicoline
*steht dem Leiharbeiter, das gleiche Entgeld zu*
Einem LAN steht nur dann das gleiche Entgelt zu wie den Stammarbeitnehmern, wenn es nicht rein zufällig in der Verleihfirma einen gültigen Tarifvertrag gibt, der festlegt, wie hoch das zu zahlende Entgelt der Verleihfirma an seine Beschäftigten ist und das ist in der Regel niedriger, als das der Stammarbeitnehmer.
Hier ein Link, der vielleicht interessant sein könnte für dich:
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/leiharbeiter-haben-anspruch-auf-das-gleiche-arbeitsentgelt_76_169578.html
Erstellt am 10.03.2015 um 22:55 Uhr von ganther
Man kann nur hoffen dass der Koalitionsvertrag Wirklichkeit wird