In unserem Betrieb haben wir ein Leiharbeiter von Randstad (BAP/DGB-Tarifgemeinschaft), der schon 3 Jahre bei uns beschäftigt/entliehen ist. steht dem Leiharbeiter, das gleiche Entgeld zu was der Stammarbeitnehmer bei gleicher Beschäftigung erhält?
In dem Tarifvertrag dem Randstad angehört, habe ich nichts der gleichen gefunden!?