Erstellt am 10.03.2015 um 09:20 Uhr von rolfo
Nicht irgendein Tarifvertrag, sondern der Tarifvertrag der für euch gültig ist.
Erstellt am 10.03.2015 um 09:34 Uhr von Bürgermeister
Und wieso könnt ihr eure Azubis nicht in der regulären Arbeitszeit ein arbeiten?
Erstellt am 10.03.2015 um 09:44 Uhr von gironimo
§ 8 Abs. 2a JArbSchG sagt ja: Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
Womit Gleitzeit im begrenzten Rahmen möglich wird. Sicher ist hier vom Wochenausgleich die Rede ...... - vielleicht kann man die Möglichkeit einen halben Tag herauszuarbeiten als "günstigere" Regelung ansehen.
Erstellt am 10.03.2015 um 19:34 Uhr von Hoppel
@ Thessa
"Halbe Tage Urlaub wurden bei uns abgeschafft, da nich in SAP buchbar."
Das ist auch gut so ... das ArbZG kennt auch keine halben Urlaubstage!!!
Außerdem halte ich Euer Idee für ausgemachten Unfug! Es kann doch wohl NICHT Sinn und Zweck sein, das JArbSchG UND ArbZG auszuhebeln.
Aber vielleicht können die Jugendlichen ja als Erntehelfer eingesetzt werden ... dann dürfen sie während der Erntezeit 9 Stunden täglich arbeiten (bis zu einer Höchstgrenze von 85 Stunden pro Doppelwoche) ...