Tarifvertrag gesucht
Moin,
ich suche einen Tarifvertrag, in welchem geregelt ist, dass Jugendliche ausnahmsweise bis zu 9 h an einem Tag arbeiten dürfen, solange die durchschnittliche AZ nicht > 40 h ist (über 2 Monate gemittelt).
Hintergrund ist, dass wir es unseren Azubis ermöglichen wollen, bei einer regulären 40 h Woche ein paar Stunden einzuarbeiten, um dann einen halben Tag Urlaub nehmen zu können. Halbe Tage Urlaub wurden bei uns abgeschafft, da nich in SAP buchbar.
Nach §21 JArbSchG wärde das mit einer BV möglich, wenn es (irgend-) einen TV gibt, der diese Ausnahme regelt.
Gruß, Thessa
Community-Antworten (4)
10.03.2015 um 10:20 Uhr
Nicht irgendein Tarifvertrag, sondern der Tarifvertrag der für euch gültig ist.
10.03.2015 um 10:34 Uhr
Und wieso könnt ihr eure Azubis nicht in der regulären Arbeitszeit ein arbeiten?
10.03.2015 um 10:44 Uhr
§ 8 Abs. 2a JArbSchG sagt ja: Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
Womit Gleitzeit im begrenzten Rahmen möglich wird. Sicher ist hier vom Wochenausgleich die Rede ...... - vielleicht kann man die Möglichkeit einen halben Tag herauszuarbeiten als "günstigere" Regelung ansehen.
10.03.2015 um 20:34 Uhr
@ Thessa
"Halbe Tage Urlaub wurden bei uns abgeschafft, da nich in SAP buchbar."
Das ist auch gut so ... das ArbZG kennt auch keine halben Urlaubstage!!!
Außerdem halte ich Euer Idee für ausgemachten Unfug! Es kann doch wohl NICHT Sinn und Zweck sein, das JArbSchG UND ArbZG auszuhebeln.
Aber vielleicht können die Jugendlichen ja als Erntehelfer eingesetzt werden ... dann dürfen sie während der Erntezeit 9 Stunden täglich arbeiten (bis zu einer Höchstgrenze von 85 Stunden pro Doppelwoche) ...
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