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Jahrestagung des GBR

I
immerlachen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, müssen wir zu unserer Jahrestagung Gewerkschaften die zum Teil in örtlichen BR vertreten sind einladen?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

09.03.2015 um 12:00 Uhr

Das sollte doch selbstverständlich sein, wenn Ihr ohnehin mit der Gewerkschaft zusammenarbeitet (§ 2 BetrVG !!).

Dennoch ist es Euch überlassen.

P
Pjöööng

09.03.2015 um 12:24 Uhr

Da es keine gesetzliche Grundlage für eine Jahrestagung des GBR gibt, könnt Ihr die veranstalten wie es Euch sinnvoll erscheint.

K
Kölner

09.03.2015 um 14:55 Uhr

Pjöööng, du wirkst gerade heute wieder sehr kleinlich. Gemeint sein sollte die Betriebsräteversammlung.

R
rolfo

09.03.2015 um 16:48 Uhr

Die Teilnahme von Gewerkschaften ist in der Betriebsräteversammlung nicht vorgesehen, können aber dazu eingeladen werden

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