Hallo Leute,
unser Betriebsrat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am .....den Beschluss gefasst der Einstellung des Herrn .......
nicht zuzustimmen.
Nach Ansicht des Betriebsrates besteht gemäß §99 Abs.2 Punkt 6 die begründete Besorgnis das der Bewerber sich gesetzwidrig verhält und die Gefahr des Betriebsfriedens besteht.
Grund: Der Bewerber war an mehreren Tagen zu Bewerbungsgesprächen in unserer Firma.
Dort wurde er von mehreren Arbeitnehmern angesprochen. Sie bemerkten das er in einem alkoholisierten Zustand war und unterrichteten den Betriebsrat.
War der Beschluss so o.k.?
Was macht der BR wenn der Arbeitgeber den Bewerber doch arbeiten lässt?