Erstellt am 02.02.2015 um 08:44 Uhr von Dezibel
> und die Gefahr des Betriebsfriedens besteht.
Betriebsfrieden ist keine Gefahr, sondern wünschenswert.
Aber ok, ich weiß, was du meinst ...
Fragen:
- War er wirklich mehrere Tage zum Bewerbungsgespräch im Betrieb? - sehr ungewöhnlich.
- Aus welchen Gründen wurde er als Fremder von mehreren Arbeitnehmern angesprochen?
- Womit stellten sie fest, dass der Neue alkoholisiert war?
- Worauf stützt sich eure Annahme, dass das alles wahr ist und er den Betriebsfrieden stören würde?
Ich finde diese Begründung sehr wacklig.
Erstellt am 02.02.2015 um 08:54 Uhr von zuckertuete
----Er war an 2 Tagen in der Firma und hat sich Maschinen angeschaut die er bedienen soll.
--- Angesprochene AN waren das Einlasspersonal un die Mitarbeiterin für Arbeitssicherheit
wegen Arbeitsbekleidung
--- Feststellung nach Geruch,Verdacht wegen Alkoholfahne
--- AN kamen zum BR
Erstellt am 02.02.2015 um 08:55 Uhr von Snooker
Als AG wäre es mir hier vollkommen egal was der BR meint. Im Rahmen der Vrtragsfreiheit würde ich die Person trotzdem einstellen.
Wie @Dezibel schon richtig Beschreibt, wo in alles in der Welt dauern Bewerbungsgespräche mehrere Tage?
Wie kann es sein das er frei in der Firma rum stolziert?
Und die nächsten zwei Sachen von Dezibel hinten dran.
Da ist was faul.
Erstellt am 02.02.2015 um 09:00 Uhr von zuckertuete
Könnten wir als BR den Beschluss noch einmal kippen?
Mit einem neuen überdachten Beschluss nach euren Informationen?
Erstellt am 02.02.2015 um 09:19 Uhr von Snooker
Sicher geht das....es liegt an euch.
Erstellt am 02.02.2015 um 09:50 Uhr von Pickel
Hier ist doch ein Widerspruch der völlig falsche Weg - zumal völlig unbewiesen.
Der AG selber sollte auch evtl. kein Interesse daran haben, Alkoholiker an gefährlichen Maschinen anzustellen. Wieso seid ihr nicht den einzig logischen Weg gegangen und habt ein Gespräch mit dem AG gesucht? Sollte er daran dann immer noch festhalten wollen, habt ihr mit eurem Widerspruch ohnehin keine Chance.
Erstellt am 02.02.2015 um 10:10 Uhr von paula
der BR ist bitte nicht die Betriebspolizei. Wie von Pickel beschrieben, sucht das Gespräch mit dem AG. Er muss aber wissen was er da macht.
Wenn ein Kollege nach einer Feier nach Alkohol riecht, besteht ihr dann auch auf die Entfernung aus dem Betrieb? Sicher nicht. Also geht das Thema mit der erforderlichen Übersicht an und sprecht sachlich mit dem AG.
Erstellt am 02.02.2015 um 10:20 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen wird. Aber immer hin - erst muss der AG zum Gericht.
Gute Gelegenheit das Gespräch mit ihm zu suchen. Vielleicht klärt sich da einiges auf.
Erstellt am 02.02.2015 um 12:47 Uhr von moreno
Ich wusste noch gar nicht das eine Alkoholfahne ein gesetzwidriges Verhalten darstellt und den Betriebsfrieden stört :-) ich seh es wie Gironimo den AG auf die Bedenken der Arbeitskollegen hinweisen und wenn er auf die Einstellung besteht dann kommt der gut riechende Kollege halt, es gibt ja auch noch ne Probezeit.
Erstellt am 02.02.2015 um 14:31 Uhr von Pjöööng
Ein BR-Beschluss kann grundsätzlich nur so lange zurückgenommen bzw. revidiert werden, wie er noch keine Außenwirkung erlangt hat. Sobald er also dem AG mitgeteilt wurde, kann er nicht zurückgenommen werden.
Erstellt am 02.02.2015 um 14:34 Uhr von joconja
Der Beschluss ist übrigens schon deshalb nicht besonders gut, da er negativ formuliert ist.
Erstellt am 02.02.2015 um 14:41 Uhr von moreno
Na Pjöööng hier sagt der BR Chef wir haben einen Fehler gemacht und nehmen den Beschluss zurück der Chef stellt den Kollegen Schnapsfahne ein wo soll das Problem sein?
Erstellt am 02.02.2015 um 16:23 Uhr von Pjöööng
moreno, "wo soll das Problem sein"? Die Frage kann man natürlich immer stellen. Ebenso könnte man schreiben "Der BR stimmt nicht zu. Der Chef stellt den Bewerber ein. Der BR wehrt sich nicht weiter dagegen. Wo soll das Problem sein?" Ändert aber auch nichts daran, dass es rechtlich anders aussieht.
Erstellt am 02.02.2015 um 18:01 Uhr von Moreno
Wieso rechtlich sieht es anders aus? Es gibt hier doch garkeinen der Recht sprechen könnte weil der gesamte Vorgang nicht aus dem Betrieb raus geht. Theorie und Praxis sind halt manchmal zwei Paar Schuhe.