AG beschäftigt trotz Beschäftigungsverbot Mutterschutzgesetz
AG beschäftigt AN gegen §4 Abs.2 Nr.8 MuSchG. BR hat Sie darauf hingewiesen. Antwort vom AG: ,,Wir haben kein Ersatzpersonal`` und die Mitarbeiterin will auch weiter arbeiten. Wie seht Ihr den Sachverhalt?
Community-Antworten (3)
08.03.2015 um 11:20 Uhr
Was die Mitarbeiterin will, ist völlig nebensächlich. Und Ersatzpersonal fällt bekanntlich auch nicht vom Himmel, das muss der AG schon selbst einstellen. Genügend Auswahl sollte er wohl haben.
08.03.2015 um 11:20 Uhr
Dann sage dem AG, dass Ihr Euch mit diesem Problem an die Aufsichtsbehörde wenden werdet (§ 20 MuSchG). Es gibt ja auch den § 21 MuSchG.
Kein Ersatzpersonal ist ja nun absolut kein Grund. Das Problem dürfte hausgemacht sein.
08.03.2015 um 11:25 Uhr
@ wurmpover
AUSSCHLIESSLICH die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen.
Desweiteren sollte der ASA umgehend mit dem Thema befasst werden. Ggf. muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Mehr dazu hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/praxishilfen/index.php
Dass kein Ersatzpersonal zur Verfügung steht, ist allerdings die dämlichste Aussage, die ein AG treffen kann.
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