W.A.F. LogoSeminare

AG beschäftigt trotz Beschäftigungsverbot Mutterschutzgesetz

W
wurmpover
Jan 2018 bearbeitet

AG beschäftigt AN gegen §4 Abs.2 Nr.8 MuSchG. BR hat Sie darauf hingewiesen. Antwort vom AG: ,,Wir haben kein Ersatzpersonal`` und die Mitarbeiterin will auch weiter arbeiten. Wie seht Ihr den Sachverhalt?

85703

Community-Antworten (3)

D
Dezibel

08.03.2015 um 11:20 Uhr

Was die Mitarbeiterin will, ist völlig nebensächlich. Und Ersatzpersonal fällt bekanntlich auch nicht vom Himmel, das muss der AG schon selbst einstellen. Genügend Auswahl sollte er wohl haben.

G
gironimo

08.03.2015 um 11:20 Uhr

Dann sage dem AG, dass Ihr Euch mit diesem Problem an die Aufsichtsbehörde wenden werdet (§ 20 MuSchG). Es gibt ja auch den § 21 MuSchG.

Kein Ersatzpersonal ist ja nun absolut kein Grund. Das Problem dürfte hausgemacht sein.

H
Hoppel

08.03.2015 um 11:25 Uhr

@ wurmpover

AUSSCHLIESSLICH die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen.

Desweiteren sollte der ASA umgehend mit dem Thema befasst werden. Ggf. muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Mehr dazu hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/praxishilfen/index.php

Dass kein Ersatzpersonal zur Verfügung steht, ist allerdings die dämlichste Aussage, die ein AG treffen kann.

Ihre Antwort