Erstellt am 07.03.2015 um 17:52 Uhr von gironimo
Dem Mitglied des Vorstands deutlich machen, dass es eine BV gibt, deren Anwendung ihr durchzusetzen gedenkt. Insbesondere möge er es unterlassen, eigenständig abweichende Regeln zur Anwendung zu bringen. Es sollte klar sein, dass Ihr ggf. vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen werdet.
Erstellt am 07.03.2015 um 19:00 Uhr von Hartmut
Es heißt lapidar 'Betriebsvereinbarung', besser wäre 'Betriebsgesetz'. Denn eine BV entfaltet die gleiche Wirkung wie ein Gesetz. Einmal abgeschlossen, ist sie unbedingt zu befolgen. Oder anders gesagt, ein BV-Verstoß ist ein Gesetzesverstoß, den die Gerichte entsprechend ahnden. Das scheint mir diesem Vorstand nicht klar zu sein.
Erstellt am 07.03.2015 um 22:49 Uhr von Sunrice
Ich bedanke mich sehr für Eure klaren Vorschläge in den Antworten.