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Jahresgespräch ohne Gespräch!

S
Sunrice
Jan 2021 bearbeitet

Wir haben in der Firma jährlich Feedback/ Zielvereinbarungsgespräche verbunden mit Prämenauszahlungen. Dazu besteht eine BV. Ein Mitglied des Vorstandes bewertete nun eine Reihe MA ohne ein Gespräch geführt zu haben. Den Betroffenen wurden zudem die Prämien erheblich gekürzt. Wie würdet Ihr vorgehen?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo Akzeptiert

07.03.2015 um 18:52 Uhr

Dem Mitglied des Vorstands deutlich machen, dass es eine BV gibt, deren Anwendung ihr durchzusetzen gedenkt. Insbesondere möge er es unterlassen, eigenständig abweichende Regeln zur Anwendung zu bringen. Es sollte klar sein, dass Ihr ggf. vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen werdet.

H
Hartmut

07.03.2015 um 20:00 Uhr

Es heißt lapidar 'Betriebsvereinbarung', besser wäre 'Betriebsgesetz'. Denn eine BV entfaltet die gleiche Wirkung wie ein Gesetz. Einmal abgeschlossen, ist sie unbedingt zu befolgen. Oder anders gesagt, ein BV-Verstoß ist ein Gesetzesverstoß, den die Gerichte entsprechend ahnden. Das scheint mir diesem Vorstand nicht klar zu sein.

S
Sunrice

07.03.2015 um 23:49 Uhr

Ich bedanke mich sehr für Eure klaren Vorschläge in den Antworten.

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