Aufsichtsrat - KEINE Arbeitszeit?
Hallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz.
Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung selber, als auch für die Vorgespräche.
Begründung: Es sei alles mit dem Sitzungsgeld (25 Euro) abgegolten (das ist kein Witz!!!!!). Tantiem bekommen wir nicht.
Was machen?
Rechtlichen Anspruch für die Freistellung für AR- Arbeit besteht, jedoch ist die Fortzahlung nicht sauber geregelt.
Schlaumachen durch Schulungen geht auch nicht, da die Firma Schulungsmaßnahmen für AR- Mitglieder verweigert.
Danke für Eure Meinung/ Hinweise
VG Mike
Community-Antworten (7)
07.03.2015 um 18:16 Uhr
Das ist so korrekt. Sitzungsgeld wird gezahlt und Channel DARF das nicht mehr als AZ gewertet werden. Wäre auch noch schöner... Schulungen entscheidest du selber. Dafür gibt es keine Genehmigung. Ein vernünftiger Anbieter regelt das.
Aber es wird nachfolgend jemanden geben, der meint, es besser zu wissen. Leider ist dem nicht so! Und er wird auch noch mit einem Begriff wie 'Tantiemen' hantieren, der in diesem Sinne (Sitzungsgeld ist gefragt), sowas von falsch ist. Dümmliche Kommentierungen abgeben, die nichts mit dem GmbHG und dem AktG zu tun haben, sind leider das einzige, was man diesen Leuten zuschreiben kann. Leider.
Fakt ist: AR Sitzungen sind (spätestens) mit Zahlung eines Sitzungsgeldes keine AZ für gewählte ANVertreter im AR mehr! Zur Sicherheit zitiere ich mal aus einer Rede von Dr. Christian Velten: [...] "Das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmerseite ist verpflichtet, soweit wie möglich seine Amtstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit auszuüben, sofern er ein Sitzungsgeld erhält"
07.03.2015 um 19:29 Uhr
Oh! Was für eine Antwort! Hobbyarbeitsrechtler weichet von mir!
Auch wenn eine Tantieme in der Regel zusätzlich zu einer festen Vergütung gezahlt wird, könnte sie ein Bestandteil einer Vergütung sein und dann gegebenenfalls auch zur Anrechnung kommen. Da dieses hier aber nicht der Fall ist, da ja keine gezahlt wird, ist es lediglich eine betriebliche Aufwandsentschädigung. Die zwar steuerpflichtig ist, aber nicht zu einer Anrechnung auf den Lohn führen kann und darf.
Käme hier bei einem BRM der § 78 BetrVG zum tragen, so ist es bei einem Aufsichtsrat der § 9 des DrittelbG (nicht benachteiligt oder begünstigt). Aufgrund der inhaltlichen Nähe zum § 78 BetrVG kann auch auf dessen Kommentierung verwiesen werden. D. h., aus dem Benachteiligungsverbot heraus besteht die Verpflichtung des AG, einen Verdienstausfall zu ersetzen und auch einen Anspruch auf Schulung zu berücksichtigen.
07.03.2015 um 19:41 Uhr
du leitest also her, soso, vom betrvg die kommentierung zum aktiengesetz.
es wundert keinen das du immer so erschüttert bist als hobbyrichter
07.03.2015 um 19:52 Uhr
Wenn man gelegentlich auch einmal einen Kommentar zu einem Thema bemühen würde, liefe man auch nicht ständig Gefahr, nur als Feuerfutter eingestuft zu werden.
07.03.2015 um 20:17 Uhr
jeep, aber solltest du den richtigen nehmen und dieses deletantische herleiten lassen.
07.03.2015 um 20:33 Uhr
Dass Du einiges nicht verstehst, war mir vorher klar. Von daher erspare ich mir es lieber, es dir auch nur ansatzweise erklären zu wollen.
Noch etwas! Hinter einem Deich befindet sich zumeist ein Bereich, in dem das Element Wasser eine Vormachtstellung einnimmt. Ist man nicht in der Lage sich auch in diesem zu bewegen, sollte man sich von ihm besser fernhalten!
Und nun darfst Du wieder in die Sandkiste krabbeln und dort versuchen, Burgen zu bauen.
07.03.2015 um 20:34 Uhr
...............................
Verwandte Themen
Informationspflicht an den Aufsichtsrat
Hallo, wir sind gerade dabei ein Betriebsrat zu gründen und haben bereits nächste Woche zur Betriebsversammlung eingeladen, um das Wahlkomitee zu wählen. Wir sind eine GmbH mit einem Aufsichtsrat
Wann muss der Aufsichtsrat bei einer Verschmelzung erweitert werden?
Liebe Mitstreiter, Es gibt 2 Unternehmen die am 01.05.2014 rückwirkend zum 01.01.2014 verschmolzen werden .Das eine hat die Rechtsform einer AG und das andere ist eine GMBH. Die Gmbh wird auf die A
Wahlberechtigung - nur Mitarbeiter der zum Aufsichtsrat gehörigen Gesellschaft?
Unsere Firma hat aus steuerlichen Gründen aber auch durch Eigentümerwechsel mehrmals die Gesellschaftsform gewechselt. Es gibt 3 Standorte in Deutschland. Nach Wechsel in AG wurde ein Aufsichtsrat ge
Sprache im Aufsichtsrat - deutsch oder englisch?
Eine Firma muss aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat lassen. Die Firma ist in Deutschland ansässig, operiert jedoch auch im Ausland und hat mehrere aus
Aufsichtsrat will mit dem BR sprechen
Hallo, der Aufsichtsrat will mit dem BR sprechen. Muss der BR mit dem Aufsichtsrat sprechen? Der BR spricht eigentlich mit dem Vorstand und der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium für den Vorstand.