Hallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz.

Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung selber, als auch für die Vorgespräche.

Begründung: Es sei alles mit dem Sitzungsgeld (25 Euro) abgegolten (das ist kein Witz!!!!!).
Tantiem bekommen wir nicht.

Was machen?

Rechtlichen Anspruch für die Freistellung für AR- Arbeit besteht, jedoch ist die Fortzahlung nicht sauber geregelt.

Schlaumachen durch Schulungen geht auch nicht, da die Firma Schulungsmaßnahmen für AR- Mitglieder verweigert.

Danke für Eure Meinung/
Hinweise

VG
Mike