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Unterrichtung von AG aber Betriebsrat auf Seminar

W
wurmpover
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR geht zusammen auf Fortbildung W.A.F Seminar. Wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit z.B. über eine geplante Einstellung eines Mitarbeiters uns unterrichten muss wo ja auch eine Wochenfrist bei nicht Zustimmung des BR noch hinten dran hängt, kann der BR den Arbeitgeber auffordern das solche Unterrichtungen nur erfolgen können wenn wir im Betrieb sind?

1.210012

Community-Antworten (12)

S
Stoni

07.03.2015 um 16:25 Uhr

Ich habe Bauchschmerzen, der gesamte BR geht auf Seminar. Der AG wird in dieser Zeit etliche fristgebundene Anträge stellen. Also, der Tag nach dem Seminar ist dann Sitzungstag, Der AG hat nur das eine Problem, kein BRV oder BRM da, wem will er denn eine Anhörung übergeben? Ein EBRM ist dazu nicht berechtigt.

M
Moreno

07.03.2015 um 16:31 Uhr

Nein nur wenn er dies freiwillig macht aber habt Ihr kein Ersatzmitglied der in dieser Zeit ins Postfach schauen kann? Sollte dann eine personelle Massnahme rein kommen,könnte ja auch ne Kündigung sein, dann faxt er Euch dies zum Seminarort und Ihr tagt abends.

W
wurmpover

07.03.2015 um 16:33 Uhr

Können wir den AG auffordern uns auf unsere Email Adresse über eine Anhörung zu unterrichten? Wäre doch auch möglich,oder?

W
wurmpover

07.03.2015 um 16:35 Uhr

Doch aber unser Ersatzmitglied hat nur eine 20% Stelle und ist kaum im Betrieb. Das mit dem Fax senden ist eine gute Idee. Danke Moreno

K
Kölner

07.03.2015 um 16:42 Uhr

Nur ein EBRM? Als AG würde ich diese Situation ganz einfach ausnutzen.

M
Moreno

07.03.2015 um 16:43 Uhr

Na auffordern nicht das geht nur freiwillig. Natürlich ist das Ersatzmitglied annahmeberechtigt wenn die anderen Betriebsratsmitglieder verhindert sind! Auch wenn sie wenig im Betrieb ist könnte sie doch einmal am Tag bei der Personalabteilung anrufen ob es eine personelle Maßnahme gibt und wenn ja dann muss sie halt tätig werden. Aber für sehr gut halte ich es auch nicht wenn der gesamte Betriebsrat nicht vor Ort ist vielleicht solltet ihr euch mehr aufteilen bei der nächsten Seminarplanung.

S
Stoni

07.03.2015 um 16:51 Uhr

Hallo, die BRM sind auf Seminar, mit welcher Rechtsgrundlage fasst ein EBRM Beschlüsse zu ner Anhörung ?

M
Moreno

07.03.2015 um 17:01 Uhr

Na in der Zeit wo der Betriebsrat verhindert ist ist es ja nachgerückt. Hat also die selben Rechte wie jedes BRM.

K
Kölner

07.03.2015 um 17:28 Uhr

Stoni. Rumpfmandat!

P
paula

07.03.2015 um 17:31 Uhr

fragt den AG ob er lieb und nett mit Euch was für die Zeit vereinbaren will. Will er nicht (er muss schließlich nicht) wäre ich mal ganz vorsichtig. BTW die Situation habt ihr euch selber eingebrockt und ein böser AG kann da mit Phantasie das eine oder andere draus machen

G
gironimo

07.03.2015 um 18:01 Uhr

Naja - zumindest ist das Ersatzmitglied da und im Amt. Der AG kann ihn nicht links liegen lassen. Und WAF-Seminare sind kurz; wenn es also nicht gerade eine fristlose wird ......

Ansonsten ist es aber wirklich eine Frage der guten Zusammenarbeit. Und so schlecht scheint Ihr Euch ja nicht mit dem AG zu stellen. Immerhin schickt er Euch ja alle gleichzeitig zum Seminar. Oder freut er sich, dass er Euch mal ein paar Tage nicht sieht?

W
wurmpover

07.03.2015 um 18:31 Uhr

Danke euch für die zahlreichen Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende. Wir werden uns mal überlegen was wir machen werden aber die zahlreichen Antworten werden uns dabei helfen eine Lösung zu finden. Vielen Dank euch allen.

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