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Grillparty ( Arbeitgeber

B
Benni648
Nov 2022 bearbeitet

Bei uns ist am 30.11.22 eine grillparty ab morgen ab 12:00 Uhr Und da steht: ihr seit recht herzlich eingeladen.

Hingehen oder nicht ?

27309

Community-Antworten (9)

C
celestro

29.11.2022 um 15:21 Uhr

Musst Du entscheiden!

B
Benni648

29.11.2022 um 15:42 Uhr

Die grillparty fällt genau in meine Pausenzeit . Bin in der gebäudereinigung tätig bin einmal von 6:00 - 9:00 Uhr arbeiten und dan 16:30 Uhr

W
wdliss

29.11.2022 um 15:46 Uhr

Musst du trotzdem entscheiden!

M
Matze

29.11.2022 um 16:00 Uhr

Solltest Du Dir unsicher sein, frage doch "vorsichtig" nach, ob auch Du gemeint bist. Vielleicht ist etwas mitzubringen...

C
celestro

29.11.2022 um 16:17 Uhr

Oder mal fragen, ob das als Arbeitszeit zählt ...

R
Relfe

29.11.2022 um 16:45 Uhr

ich würde mir auf der Grillparty 5-3 Bier sichern und die Spätschicht dann wegen dienstlich genehmigter Grillfeier ausfallen lassen

M
Moreno

29.11.2022 um 17:09 Uhr

Ist doch in Deiner Freizeit da macht es dann keinen Unterschied ob Dich der AG oder der Nachbar einlädt. Da gibt es weder den Anspruch auf Bezahlung noch darauf die Spätschicht sausen zu lassen. Beim hoffentlich spaßigen Tipp von relfe riskierst Du Lohnabzug und Abmahnung.

R
Relfe

29.11.2022 um 17:50 Uhr

@moreno

nö, wenn der AG zur Party einlädt, Bier ausschenkt und dann anschließend Abmahnungen verteilt weil die MA nicht mehr arbeiten können? aber die Abmahnung würde ich als "sehr dünn" ansehen

D
DummerHund

29.11.2022 um 20:37 Uhr

@Relfe Wenn ein anderer Bier an einen Gast ausschenkt heißt das noch lange nicht das der dem es ausgeschenkt wurde trinken muss. Trinkt dieser also den Alkohol und versetzt sich in einem Zustand in dem er Nachmittags nicht mehr arbeiten kann, handelt er vorsätzlich. Von daher hat das Eis wenigstens einer Stärke wie dies des Polareises.

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