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Mitbestimmung § 87

B
Betriebsratfünf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Folgendes ist bei uns in der Firma vorgefallen:

Der AG hat uns einen Antrag nach § 13 Abs 3 ArbZG auf Sonn- und Feiertagsarbeit am 27.02.15 eingereicht. Diesen haben wir in einer Regulären BR Sitzung am 2.3.15 zugestimmt. Am 04.03.2015 musste ich bei der zuständigen Landesdirektion wegen anderen Thematiken anrufen. dabei sprach die Beamtin mich auf diesen Antrag an. Sie sagte das der Antrag vom AG schon am 27.02.2015 bei Ihr vorlag. in dem Feld wo ich als BR-V mit unterschreiben muss stand folgendes : BR hat Zugestimmt und Zustimmung ist vorhanden obwohl wir noch keine zustimmung /bzw. nicht zustimmung gegeben haben.

Kann mir jemand einen Rat zu dieser Angelegenheit geben oder hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?

Ich danke schon mal recht herzlich

MFG

1.47208

Community-Antworten (8)

G
gironimo

06.03.2015 um 11:53 Uhr

Naja - ist schon dreist vom AG. Aber wenn Ihr letztendlich doch zugestimmt habt - ist doch alles im grünen Bereich und Du kannst den Sachverhalt bestätigen.

Die Frage ist, ob Ihr nicht doch Gründe gehabt hättet, nein zu sagen. Dann sähe die Sache schon anders aus.

M
martinez

06.03.2015 um 12:12 Uhr

Hi,

Naja ich würde dem AG schon ein kleines Mahnschreiben zukommen lassen, mit der bitte um Unterlassung, Sachen in eurem Namen zu bestätigen, denen noch nicht zugestimmt wurde.

Würde ich so nicht auf uns hocken lassen, nur weil ihr eh im nachhinein zugestimmt habt.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit schaut in meinen Augen anders aus.

M
Moreno

06.03.2015 um 12:36 Uhr

Ich finde sowas gut da kann man so schön betretene Gesichter sehen wenn das beim Monatsgespräch angesprochen wird :-)

S
stehipp

06.03.2015 um 12:48 Uhr

Hm, also einfach so Augen zu und Schwamm drüber würde ich auch nicht machen.

Je nachdem, wie Euer Kontakt zu Eurer Geschäftsleitung ist, würde ich das Thema schon nochmal zur Sprache bringen. Für mich hat das auch was mit Respekt vor dem BR-Gremium zu tun.

Wir haben eine ähnliche Situation im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen. Der Vorstand hat diese schon bekannt gegeben, bevor diese auch nur intern ausgeschriebenen wurde, bzw. der BR zugestimmt hat. Wir haben das Thema damals offen mit der GL kommuniziert. War durchaus hilfreich.

B
Betriebsratfünf

06.03.2015 um 12:57 Uhr

danke für die schnellen Antworten diese haben mir sehr geholfen :)

Gruß

P
paula

06.03.2015 um 13:08 Uhr

stehipp

darf ich mal fragen was der Chef damals bei Euch falsch gemacht hat?

S
stehipp

06.03.2015 um 15:21 Uhr

Bei uns gab es die Vereinbarung, dass bei allen neu zu besetzenden Stellen eine interne Stellenausschreibung gemacht wird.

Dies hat unsere Geschäftsleitung gelegentlich übersehen und hat die Stellen im Vorfeld besetzt.

P
paula

06.03.2015 um 16:31 Uhr

besetzen geht nicht aber extern ausschreiben doch....

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