Erstellt am 06.03.2015 um 09:48 Uhr von Pickel
Juristisch korrekt ist Freizeit für die Zeit im Zug und Taxi. Wartezeit und Wegezeit ist Arbeitszeit.
Da aber in der Praxis das kaum jemand auseinander friemeln kann, solltet ihr eine BV zu dem Thema abschließen (z.B. bei Zugfahrten außerhalb der AZ generell 50 % von Start bis Ziel). Bedingung: Sitzplatzreservierung / 1. Klasse etc. pp.
Erstellt am 06.03.2015 um 10:23 Uhr von Moreno
Seh ich nicht so es sei denn das Betriebsratsmitglied hätte Sonntag gearbeitet. So ist die Anreise am Sonntag nicht zu vergüten. Die Kosten für die Fahrkarte natürlich schon.
Erstellt am 06.03.2015 um 10:29 Uhr von gironimo
Die Rechtsprechung zum Thema Fahrzeit/Arbeitszeit füllt Bände .....
Im allgemeinen wird die Sonntagsanreise zu Seminaren nicht als Arbeitszeit zu werten sein. Lediglich die Kosten sind zu tragen. Auch wenn man selbst gelenkt hat. (Abweichend davon bei Fahrten aus sonstigen dienstlichen Anlässen; Ausnahmen bestätigen die Regel)
Erstellt am 06.03.2015 um 11:30 Uhr von Tatekuru
Es sei denn, man erledigt während der Fahrt im Zug Betriebsratsarbeiten, die unter der Woche liegen geblieben sind oder für die nächste Woche vorbereitet werden muss. ???????
Oder liege ich da falsch?
Erstellt am 06.03.2015 um 12:27 Uhr von Pickel
Nein Tatekuru da liegts du ganz falsch. BR-Arbeit ist immer in der Arbeitszeit zu machen und ganz sicher nicht am Sonntag....
Ich muss meine obige Einschätzung auch in sofern korrigieren, dass es sich auf generelle Reiserichtlinien bezieht. Ein BRM übt immer noch ein Ehremamt aus und kann Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit nicht automatisch als Arbeitszeit angerechnet bekommen.
Erstellt am 06.03.2015 um 16:17 Uhr von Hoppel
@ Faschad
"wie handhabt ihr das, wen ihr am Sonntag zur BR-Schulung anreisen müsst weil der Beginn Montags zu früh für eine taggleiche Anreise ist. Wird die Sonntagsfahrt - mit der Bahn, also man fährt nicht selber mit dem Auto -als Arbeitszeit gerechnet, oder ist das Freizeit?"
Es scheint ja nicht so zu sein, dass Du an diesem Sonntag hättest arbeiten müssen.
In diesem Fall ist die sonntägliche Anreise BETRIEBSRATSBEDINGT und Du darfst den Sonntag ganz problemlos als ehrenamtliches Engagement abhaken!!!
Der AG ist auf Basis des § 37 Abs.3 BetrVG definitiv nicht verpflichtet, hier irgendeinen Freizeitausgleich für BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit leisten zu müssen.
Erstellt am 06.03.2015 um 16:43 Uhr von pillepalleTR
Weil sich wegen der "unzumutbaren" Anreise zu den Seminaren an den Sonntagen -und der berechtigten Unwilligkeit vieler AG dies als AZ (ggf. mit Zuschlag) zu bezahlen- wohl einige Betriebsräte aufgeregt haben, sind einige Seminaranbieter dazu übergegangen, die Seminare erst Dienstags beginnen zu lassen. Was leider zur Folge hat, dass die Seminare inhaltlich um einen ganzen Tag gekürzt werden.
Seltsam in dem Zusammenhang ist meiner Meinung nach, dass sich wohl keiner Gedanken darüber macht, was eigentlich mit den (bei einem 8h-Tag vorsichtig geschätzt) 1 - 1,5 Stunden passiert, die ich pro Seminartag entgegen der geschuldeten Arbeitszeit zu wenig leiste.
Vermutlich dient da der allabendliche "fachliche Austausch unter Betriebsräten" beim frisch gezapften Bier als adäquater Ausgleich. Ich sehe schon die ersten Anträge für Mehrarbeit für dieses "Arbeitstrinken" durch die Gremien wehen...
Es war immer schon einfacher, die dickeren Rosinen zu picken
- die fallen einem nämlich leichter ins Auge.