Früher nach Hause wegen Arbeitsmangel
Hallo miteinander, ich hab da eine Frage. Ich bin ganz neu als Nachrücker in den Betriebsrat gekommen und bin nicht so fit wie ihr alle hier. Leider bekomme ich von den BR-Kollegen auch nicht wirklich Unterstützung und versuche daher mein Glück hier. Ich wurde gestern aufgrund Arbeitsmangel nach 2 Std. Hause geschickt. Begründung warum genau ich gehen sollte war, dass ich Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto habe und deswegen gehen muss. Ich wollte nicht und hab das auch meinem Teamleiter mitgeteilt. Der meinte allerdings nur, er hätte keine Lust mit mir zu diskutieren und ich sollte jetzt nach Hause gehen. Frage: Muss ich denn wirklich generell nach Hause gehen, also egal ob ich Plusstunden habe oder nicht. Gibt es hierzu auch einen Paragraphen? Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Danke schon mal im Voraus.
Community-Antworten (11)
26.05.2020 um 15:48 Uhr
Hmmm es gibt doch bestimmt eine Betriebsvereinbarung zum Stundenkonto oder?
26.05.2020 um 15:54 Uhr
Eine BV gibt es schon, da steht aber nur wie viele Stunden im Plus höchstens drauf sein dürfen und umgekehrt. Mehr konnte ich nicht wirklich dazu finden. Die sagen mir nur, ich „muss“ nach Hause gehen, ich bekomme mein Gehalt ja trotzdem.
26.05.2020 um 17:29 Uhr
Wenn es nicht explizit geregelt ist, dürfte der AG Dich mMn nicht einfach so nach Hause schicken. Aber Vorsicht ... gibt es vielleicht allgemeine Floskeln, die die Arbeitnehmer verpflichten, Stunden abzubauen wenn Sie "zuwenig Arbeit" feststellen?
26.05.2020 um 17:44 Uhr
Egal ob es Floskeln oder ähnliches gibt. Ohne Ankündigungsfrist Arbeitnehmer nach Hause schicken ist sicher unzulässig.
26.05.2020 um 18:01 Uhr
Hmmm ich würde sagen wenn überhaupt nichts geregelt ist kann der AG von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und den AN nach Hause schicken.
26.05.2020 um 19:39 Uhr
Wo ist das Problem:"... ich bekomme mein Gehalt ja trotzdem ".
26.05.2020 um 19:57 Uhr
Das Problem ist, dass der Kollege irgendwann mal mehr gearbeitet hat als der Betrieb Bedarf daran hatte. Vielleicht wollte er es in dem Moment nicht wirklich, aber was tut man nicht damit der Betrieb läuft. Er hat sich vorgestellt, wann er mit diesen Stunden frei nimmt und was er dann tut. Jetzt kommt sein Chef und sagt ohne eine Vorankündigungsfrist einzuhalten: ich brauche dich gerade nicht, geh nach Hause. Wenn die Arbeitszeit einmal festgelegt ist, z.B. in einem Schichtplan, hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht (§106 Gewerbeordnung) verbraucht. Wenn er jetzt noch etwas ändern will, dann braucht er die Zustimmung des Arbeitnehmers. Fehlende Arbeit ist ein Problem des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers. Hier greift § 615 BGB, Annahmeverzug.
26.05.2020 um 20:23 Uhr
Ohne regeln kann der AG schon mal kein Arbeitszeitkonto einrichten, das kann eine BV sein, in euren Fall steht da ja wirlkich nicht viel drin. Es könnte aber auch noch im AV oder im Tarif stehen. Hast du da mal überall nachgeschaut?
Im Grunde sind doch Arbeitszeitkonten dafür da um für Freizeitausgleich zu sorgen für mehr geleistete Stunden wenn mal weniger Arbeit vorhanden ist. Ich kenne zumindest keinen der über die im Arbeitszeitkonto angesparten Stunden komplett frei verfügen kann. Wäre mir auch nicht sicher ob hier der der § 615 BGB greifen könnte da die Normalstunden ja weiter bezahlt werden "... ich bekomme mein Gehalt ja trotzdem " und hier ein Ausgleich in Freizeit stattfindet.
26.05.2020 um 20:30 Uhr
Einfach mal "Schichtplanfibel" googlen. Demnach kann der Arbeitgeber Arbeitszeiten nicht ohne Ankündigungsfristen ändern. Dort sind auch Verweise auf diverse Urteile.
27.05.2020 um 02:17 Uhr
"Ich kenne zumindest keinen der über die im Arbeitszeitkonto angesparten Stunden komplett frei verfügen kann."
Da gibt es bei uns in der Firma einen Haufen an Leuten (außer die feste Schichten haben).
27.05.2020 um 11:35 Uhr
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