W.A.F. LogoSeminare

Mitarbeiter - neue Aufgabenzuteilung, Umstrukturierung

W
Wendi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben in unserer Firma eine Senior Produktmanagerin.

Sie hatte diese Woche ihr Jahresgespräch, bei der ihr mitgeteilt wurde, dass ihr sämtliche Produkte als Verantwortliche entzogen werden und ihr auch weitere Aufgaben weggenommen werden. Somit ändern sich ihre Aufgaben. Sie müsste diese Änderung nun unterschreiben (Jahresgesprächsformular mit Zielen etc.) und fragt sich nun ob die Art und Weise rechtens ist. Natürlich befinden sich ihre Aufgaben noch innerhalb ihres Arbeitsgebiets. Das Problem ist, dass sie vermutet, dass man ihr anschließend eine Änderungskündigung reicht, da man sie nicht weiter mit dem (sehr hohen) Gehalt tragen will.

Sie ist nun an den Betriebsrat getreten mit der Bitte um Unterstützung und Frage ob sie dieses Formular unterzeichnen soll.

Ich würde mich freuen, wenn uns jmd. diesbezüglich einen Rat geben kann.

Vielen Dank!

1.25305

Community-Antworten (5)

M
Moreno

05.03.2015 um 20:06 Uhr

Seniorproduktmanagerin war die Gute überhaupt auf der letzten Wählerliste vom Betriebsrat drauf? Hört sich für mich schon ein wenig nach leitender Angestellte an.

S
Stoni

05.03.2015 um 22:49 Uhr

Ähm, Formular, Jahresgespräch...Dem habt ihr dach sicher zugestimmt? Wenn nicht wird es Zeit das Ihr aufwacht.

H
Hoppel

06.03.2015 um 07:26 Uhr

@ Moreno

(Senior) Produktmanager, sind in den seltensten Fällen ltd. Angestellte eines Betriebs!

@ Wendi

Eine Senior-Produktmanagerin wird sicherlich ein paar Euronen in eine anwaltliche Beratung investieren können. Und das ist der einzige Rat, den ihr momentan geben könnt/solltet.

Sie soll jedenfalls NICHTS unterschreiben, bevor sie nicht mit einem Anwalt gesprochen hat! Wenn überhaupt NUR UNTER VORBEHALT!!!

Nun zur Änderungskündigug ... die erübrigt sich doch, wenn sie sich per Unterschrift mit einem geänderten Vertragsinhalt einverstanden erklärt. Und nur zum Zweck einer Gehaltsanpassung (nach unten) kann und darf NICHT gekündigt werden!

H
Hartmut

06.03.2015 um 08:31 Uhr

Sehe ich ganz genau so. Natürlich, wenn sie weinend ankommt, versagt ihr die Hilfe nicht. Aber nach meiner Erfahrung sind Führungskräfte für den Tipp, welcher Rechtsanwalt in der Vergangenheit Gutes geleistet hat, noch eher dankbar. Und natürlich soll sie nichts unterschreiben; allenfalls den reinen Empfang von irgendetwas kann sie quittieren.

G
gironimo

06.03.2015 um 10:27 Uhr

Ergänzend könnt Ihr der Kollegin noch zur Seite stehen und den AG auffordern den BR zur geplanten Versetzung anzuhören. Immerhin ändern sich doch die Umstände erheblich, unter der die Arbeit zu leisten ist (unqualifiziertere Tätigkeiten, Abstellgleis ....).

Aber ansonsten kann man nur unterstreichen, was Hoppel schon gesagt hat: Auf keinen Fall unterschreiben.

Ihre Antwort