Erstellt am 01.03.2013 um 03:10 Uhr von ohnewissen
>Wie kann ich einem MA helfen,...?<
Zu der von dir angesprochenen Kommission für Beschwerden schicken, die für sowas da ist?
Oder wie sieht die Aufgabenbeschreibung für diese Kommission aus?
Oder willst Du das als Kommissionsmitglied wissen?
Theoretisch hat der Kollege Recht.
Jetzt ist die Frage wie sieht die Stellenbeschreibung nach der Umstrukturierung aus? - Sofern es eine gibt. Liegt es im Direktionsrecht des AG's oder ist es in der St.Beschreibung aufgeführt?
Ich denke er wird um die "niederen Arbeiten" nicht rum kommen.
o.w.
Erstellt am 01.03.2013 um 10:14 Uhr von gironimo
Wenn die Kommission nichts bringt:
Am einfachsten ist der Beschwerdeweg nach § 85BetrVG. Entweder der AG erkennt darauf, dass der AN einen Rechtsanspruch aus seinem Arbeitsverhältnis hat, entsprechend beschäftigt zu werden - dann soll er es tun.
Wird dies bezweifelt, stehen dem BR alle Wege offen.
Erstellt am 01.03.2013 um 11:22 Uhr von Hopphans
Danke für die Antworten!
@ohnewissen: Klar, geht es an die Kommission, aber die wurschtelt so vor sich hin und es ist nicht klar was sie tatsächlich bewirkt, denn bislang gab es keinen Zwischenbericht, obwohl sie schon 3 Monate existiert. Die beiden BRMs, die in der Kommission sitzen, möchten einen Zwischenbericht nicht herausgeben, sondern nur einen Endbericht (finde ich nicht so gut, weil mit einem Zwischenbericht auch den anderen MA Mut gemacht werden könnte, sich an die Kommission zu wenden). Die Stellenbeschreibung, die nach der Umstrukturierung herausgegeben wurde, hat der Kollege noch nicht unterzeichnet.
@gironimo: Leider habe ich dich nicht ganz verstanden: "dann soll er es tun": Was meinst du damit? Und was meinst du mit: "Wird dies bezweifelt (was bezweifelt?) und "stehen dem BR alle Wege offen" (Einigungsstelle?).
Was würde dazu führen, dass der AN einen Rechtsanspruch auf "höherwertige" Tätigkeiten hat (ein Arzt darf nicht zum Pförtner gemacht werden)?
Er hat 5 Jahre in dem "höherwertigen" Bereich gearbeitet (was einzig aus dem Zwischenzeugnis ersichtlich ist). Die jetzige Arbeitsplatzbeschreibung enthält allerdings keinen Verweis auf seine "höherwertigen" Tätigkeiten, sondern nur einen Satz zu den monotonen Tätigkeiten. Die alte Arbeitsplatzbeschreibung beschreibt die Tätigkeiten des Mitarbeitern garnicht. Die neue Arbeitsplatzbeschreibung (die er noch nicht unterschrieben hat) beschreibt die höherwertige Tätigkeit (da der MA jetzt nicht mehr der einzige ist, der diese Tätigkeit verrichtet) und die monotonen Tätigkeiten. Die Ironie dabei ist, dass der MA jetzt andere MA in die"höherwertige" Tätigkeit einarbeiten soll, wodurch sich der Anteil der "höherwertigen" Tätigkeit für ihn vermindert. Ich sehe, dass hier über die Arbeit auch ein Qualifikationsverlust für den MA entstehen könnte.