Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Wie kann ich einem MA helfen, bei dem ein Teil der Arbeit nach Umstrukturierung und Vorgesetztenwechsel stupide geworden ist? Der Mitarbeiter hat jahrelang knifflige Aufgaben betreut, bei denen er selbstständig Lösungen gesucht hat und dann auch umgesetzt hat. Nun soll er diese kniffligen Aufgaben zwar weiterhin machen aber hinzu kommen sehr stupide Kontrolltätigkeiten und Tätigkeiten wo er Dokumente ausdrucken, kopieren und einheften muss. Er ist als Processspezialist eingestellt und beschäftigt worden und er ist der Meinung, dass diese oben benannten Tätigkeiten auch von einfachen (und billigeren) Anlernkräften (Assistenten) ausgeübt werden könnten. Was kann der Betriebsrat hier nach dem BetrVG machen? (Im Rahmen der Umstrukturierung wurde eine Kommission gegründet (BR, Personalabteilung und Fach-Vorgesetzte) die noch ein paar Monate Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung stehen, bearbeitet.)
Community-Antworten (3)
01.03.2013 um 04:10 Uhr
Wie kann ich einem MA helfen,...?< Zu der von dir angesprochenen Kommission für Beschwerden schicken, die für sowas da ist? Oder wie sieht die Aufgabenbeschreibung für diese Kommission aus? Oder willst Du das als Kommissionsmitglied wissen?
Theoretisch hat der Kollege Recht. Jetzt ist die Frage wie sieht die Stellenbeschreibung nach der Umstrukturierung aus? - Sofern es eine gibt. Liegt es im Direktionsrecht des AG's oder ist es in der St.Beschreibung aufgeführt? Ich denke er wird um die "niederen Arbeiten" nicht rum kommen.
o.w.
01.03.2013 um 11:14 Uhr
Wenn die Kommission nichts bringt:
Am einfachsten ist der Beschwerdeweg nach § 85BetrVG. Entweder der AG erkennt darauf, dass der AN einen Rechtsanspruch aus seinem Arbeitsverhältnis hat, entsprechend beschäftigt zu werden - dann soll er es tun.
Wird dies bezweifelt, stehen dem BR alle Wege offen.
01.03.2013 um 12:22 Uhr
Danke für die Antworten!
@ohnewissen: Klar, geht es an die Kommission, aber die wurschtelt so vor sich hin und es ist nicht klar was sie tatsächlich bewirkt, denn bislang gab es keinen Zwischenbericht, obwohl sie schon 3 Monate existiert. Die beiden BRMs, die in der Kommission sitzen, möchten einen Zwischenbericht nicht herausgeben, sondern nur einen Endbericht (finde ich nicht so gut, weil mit einem Zwischenbericht auch den anderen MA Mut gemacht werden könnte, sich an die Kommission zu wenden). Die Stellenbeschreibung, die nach der Umstrukturierung herausgegeben wurde, hat der Kollege noch nicht unterzeichnet.
@gironimo: Leider habe ich dich nicht ganz verstanden: "dann soll er es tun": Was meinst du damit? Und was meinst du mit: "Wird dies bezweifelt (was bezweifelt?) und "stehen dem BR alle Wege offen" (Einigungsstelle?). Was würde dazu führen, dass der AN einen Rechtsanspruch auf "höherwertige" Tätigkeiten hat (ein Arzt darf nicht zum Pförtner gemacht werden)? Er hat 5 Jahre in dem "höherwertigen" Bereich gearbeitet (was einzig aus dem Zwischenzeugnis ersichtlich ist). Die jetzige Arbeitsplatzbeschreibung enthält allerdings keinen Verweis auf seine "höherwertigen" Tätigkeiten, sondern nur einen Satz zu den monotonen Tätigkeiten. Die alte Arbeitsplatzbeschreibung beschreibt die Tätigkeiten des Mitarbeitern garnicht. Die neue Arbeitsplatzbeschreibung (die er noch nicht unterschrieben hat) beschreibt die höherwertige Tätigkeit (da der MA jetzt nicht mehr der einzige ist, der diese Tätigkeit verrichtet) und die monotonen Tätigkeiten. Die Ironie dabei ist, dass der MA jetzt andere MA in die"höherwertige" Tätigkeit einarbeiten soll, wodurch sich der Anteil der "höherwertigen" Tätigkeit für ihn vermindert. Ich sehe, dass hier über die Arbeit auch ein Qualifikationsverlust für den MA entstehen könnte.
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