Umstrukturierung: Zuordnung durch den Arbeitgeber statt interner Ausschreibung gemäß Betriebsvereinbarung
Der Arbeitgeber strukturiert um. Dabei sieht es so aus als wenn 40% der Mitarbeiter befördert werden oder sogar ganz neue Aufgaben bekommen. Die Verteilung der Beförderungen (und ob es welche sind) ist unklar und die Verteilung der neuen Posten erfolgt ohne die eigentlich erforderliche interne Ausschreibung (gemäß Betriebsvereinbarung). Es wird argumentiert, dass die Ausschreibungen zu zeitaufwendig im Rahmen der Umstrukturierung seien und man habe die Arbeitnehmer anhand bestimmter Kriterien (die aber noch nicht schlüssig dargelegt wurden) den neuen Jobs zugeordnet. Unsere BV erlaubt uns bei Vorliegen plausibler Gründe den Verzicht auf interne Stellenausschreibungen. Jetzt hat der Arbeitgeber eine Liste gereicht, wo die Bewertungen jedes einzelnen Mitarbeiters in mehreren Kategorien (Ergebnis Jahresgespräch, Einstufung in ein Kompetenzrasters) dargelegt sind. Wenn diese Liste konsistent ist (jemand mit einer guten Bewertung wird befördert, jemand mit einer mittelmäßigen Bewertung wird nicht befördert), kann sie dann als Begründung auf den Verzicht der internen Stellenausschreibungen herhalten? Und wie weit dürfen wir als BRs dann darüber reden (zum Beispiel wenn MA zu uns kommen, die nicht befördert wurden)? Die Daten über die Beurteilung von Mitarbeitern sind ja datenschutzrechtlich geschützt. Mit den Mitarbeitern, die keine neue Stelle, sondern nur befördert worden sind, ist es besonders diffizil: Den Mitarbeiter wird gesagt, dass im Rahmen der Umstrukturierung keine Beförderung geplant sind, trotzdem haben Mitarbeiter jetzt in der neuen Struktur Titel, die "besser" sind, als vorher, und die MA haben auch mehr Verantwortung. Es sieht danach aus, als wenn der Arbeitgeber die Kosten für einige Beförderungen sparen möchte, allerdings soll es für einige Mitarbeiter, die im Rahmen der Umstrukturierung nach oben gelangt sind, doch Geld geben (z.B. weil sie jetzt als Vorgesetzte tätig werden). Gibt es hier Empfehlungen zum Vorgehen?
Community-Antworten (4)
05.11.2012 um 18:07 Uhr
wo kommt denn die Bewertung her?
Habt Ihr da eine BV?? Habt Ihr Eure Mitbestimmung hinsichtlich von Bewertungskriterien ausgeübt?
06.11.2012 um 09:56 Uhr
Also, das sind erstmal drei Baustellen:
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Beteiligung des BR bei Versetzungen: Versetzung ist nach §95 (3) BetrVG "die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. ".
Die erste Bedingung ist die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs". Das ist zwar dehnbar, stellt aber keine überzogenen Anforderungen. Die zweite Bedingung: "die länger als einen Monat dauert", ist wohl auch erfüllt. Insofern würde ich als BR jede erkennbare, nennenswerte Veränderung als Versetzung deklarieren und die MB einfordern. Sofern der AG das nicht einsieht gibt es ja §101 BetrVG. Dann klärt ein Richter ob das eine Versetzung ist. -
kann sie dann als Begründung auf den Verzicht der internen Stellenausschreibungen herhalten?
DAS müsst ihr selbst wissen! Der BR kann grundsätzlich verlangen, dass JEDE zu besetzende Stelle intern ausgeschrieben wird. Ihr habt mit Eurer BV offenbar einen Zwischenweg beschritten. Das ist durchaus zulässig. Wenn allerdings nicht mehr "Fleisch" an der von Euch selbst erfundenen Regel, dass "bei Vorliegen plausibler Gründe auf interne Stellenausschreibungen verzichtet werden kann" dran ist, dann viel Spaß jetzt beim Streiten mit dem AG darüber, ob das was er da machen will ein "plausibler Grund" ist. Plausibilität liegt im Auge des Betrachters, und das sind jetzt schon mal zwei... Euer AG wird wohl sagen, dass sein Grund "Umstrukturierung" plausibel ist.
Im Zweifelsfalle würde ich allen Versetzungen nach §99 wegen fehlender Ausschreibung widersprechen. Dann muss Euer AG sich die Zustimmung ersetzen lassen... Ich bin ja soooo gespannt, wie ein Richter dann die Lage sieht, ob Gründe des AG "plausibel" sind und deshalb der BR nicht widersprechen kann.... :-) My personal 5ct: DAS was Euer AG da macht ist Hauptgrund nummer eins, warum es derartige Ausschreibungen überhaupt gibt! Insofern kann er vergessen, dass das ein "plausibler Grund" GEGEN Ausschreibungen ist. Wenn, dann ist es einer FÜR Ausschreibungen.
- RGB: Riesig Große Baustelle: Betriebsänderung Als Betriebsänderungen im Sinne des §111 Satz 1 gelten
- grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
Wenn der AG selbst schon von "Umstrukturierungen" spricht, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit eine solche. Also würde ich einen Sozialplan und Interessenausgleich einfordern. Im Zweifelsfalle entscheidet wieder ein Richter bzw. die Einigungsstelle. Und damit ist dann auf jeden Fall auch Essig mit jeglichem "zu zeitaufwendig". Denn DAS geht schon gar nicht von heute auf morgen über die Bühne. Dagegen sind die paar Wochen Verzögerung durch die Ausschreibung Peanuts. Insbesondere sind Eure Chancen bei der Frage "wer kommt wohin" wirklich mitzureden.
06.11.2012 um 11:39 Uhr
Hallo rkoch, das sind tolle Hinweise, danke! Zu 1. Dass es sich teilweise um Versetzungen handelt, streitet die GL nicht ab. Aber wie können wir hier sinnvoll unser Mitbestimmungsrecht verwenden? Die Kollegen, die "befördert" wurden, fühlen sich ja geehrt. Die anderen, die nicht befördert wurden fühlen sich nicht so gut. Aber das Blatt wendet sich, wenn die Beförderten kein Geld bekommen sollten. Bei Punkt 2 schlägst du vor, die Zustimmung wegen fehlender Ausschreibungen zu verweigern. Das Problem ist aber, dass wir gesagt, haben, wenn die GL gut begründen kann, dann würden wir auf die Ausschreibungen verzichten. Die Begründung steht noch aus. Und wenn die Begründung nun nachgereicht wird und einige Begründungen sind nachvollziehbar und andere nicht. Dann verzichten wir bei den einen auf Ausschreibungen und bei den anderen fordern wir die Ausschreibung. Aber bringt diese Ausschreibung dann noch was? Müsste die GL nicht genau die Personen für die Stelle auswählen, die sie vorher schon ausgewählt hatte? (Andernfalls müsste die GL ja zugeben Fehler bei der Zuordnung gemacht zu haben).
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In unserer BV steht: In Ausnahmefällen kann auf eine Ausschreibung intern verzichtet werden, dafür muss eine Zustimmung des Betriebsrats gegeben sein. Du hast Recht, das ist seehr deehnbar. Was sind Ausnahmefälle?(rein rhetorische Frage)
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Ich weiß nicht nicht wie ich unserem BR-Gremium das vermitteln soll: 1. Dass es sich überhaupt um eine Betriebsänderung handelt (das lässt vielleicht noch darstellen) und 2. die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Betrachtung ergeben (also Sozialplan und Interessenausgleich). Das wird als eine Nummer zu hoch angesehen.
06.11.2012 um 12:13 Uhr
Noch ein Hinweis: die Abteilung, die umstrukturiert wird, stellt etwa 10% aller Mitarbeiter des deutschen Unternehmens. Das deutsche Unternehmen ist rechtlich selbstständig aber Teil eines größeren Unternehmens mit Sitz im Ausland. Daher auch die Sorge, dass, wenn der BR "Kapriolen" schlägt, das zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führt.
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