Erstellt am 05.03.2015 um 15:58 Uhr von Pickel
Wenn kein BR existiert geht das in diesem Umfang ohne jede Frage.
Erstellt am 05.03.2015 um 16:05 Uhr von Pjöööng
Betriebsferien (und danach klingen Rosenmontag und Jahreswechsel) sind ein ausreichender Grund für die Urlaubserteilung in dieser Zeit.
Die "2 Tage im November egal wann" halte ich hingegen für ausgeschlossen, zumindest fällt mir keine Begründung ein unter der das möglich sein könnte.
Erstellt am 05.03.2015 um 16:14 Uhr von Samsonxxxx
Und es gibt keine Mglk., den AG dazu zu bringen, dass man das (zumindest 2-3 Tage) irgendwie rausarbeiten kann?
Erstellt am 05.03.2015 um 16:42 Uhr von Pjöööng
Dazu müsste man den Arbeitgeber und seine Gründe kennen...
Ohne BR wird man gegen den Willen des Arbeitgebers jedenfalls nur wenig machen können.
Erstellt am 05.03.2015 um 16:53 Uhr von gironimo
>Und es gibt keine Mglk., den AG dazu zu bringen, dass man das (zumindest 2-3 Tage) irgendwie rausarbeiten kann?<
Doch:
1. Du kannst ihn überzeugen, dass es besser so ist. (Gute Argumente, Verhandlungsgeschick)
2. Einen BR wählen - der hat dann mitzubestimmen
3. Den Rechtsweg beschreiten -(Wenig hoffnungsvoll - bei 10 Mitarbeitern dürfte man dann auf der "Rationalisierungsliste" stehen.