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Zwangsfrei zu Weihnachten?

S
Samsonxxxx
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG anordnen, dass man auf jeden Fall am Rosenmontag 1 Tag, im November (egal wann) 2 Tage und in der Zeit vom 21.12.15 bis 1.1.16 Urlaub nehmen muss? Das wären ja immerhin 9 Tage, also fast 2 Wochen (es besteht eine 5-Tage-Woche) und somit ein Drittel des Jahresurlaubes, den man dann nicht mehr frei planen kann. GLZ-Modell existert bislang nicht, die Mehrarbeitsstd. werden monatlich monetär abgegolten. Es sind 10 Leute beschäftigt und ein BR existiert nicht.

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

05.03.2015 um 16:58 Uhr

Wenn kein BR existiert geht das in diesem Umfang ohne jede Frage.

P
Pjöööng

05.03.2015 um 17:05 Uhr

Betriebsferien (und danach klingen Rosenmontag und Jahreswechsel) sind ein ausreichender Grund für die Urlaubserteilung in dieser Zeit.

Die "2 Tage im November egal wann" halte ich hingegen für ausgeschlossen, zumindest fällt mir keine Begründung ein unter der das möglich sein könnte.

S
Samsonxxxx

05.03.2015 um 17:14 Uhr

Und es gibt keine Mglk., den AG dazu zu bringen, dass man das (zumindest 2-3 Tage) irgendwie rausarbeiten kann?

P
Pjöööng

05.03.2015 um 17:42 Uhr

Dazu müsste man den Arbeitgeber und seine Gründe kennen...

Ohne BR wird man gegen den Willen des Arbeitgebers jedenfalls nur wenig machen können.

G
gironimo

05.03.2015 um 17:53 Uhr

Und es gibt keine Mglk., den AG dazu zu bringen, dass man das (zumindest 2-3 Tage) irgendwie rausarbeiten kann?<

Doch:

  1. Du kannst ihn überzeugen, dass es besser so ist. (Gute Argumente, Verhandlungsgeschick)
  2. Einen BR wählen - der hat dann mitzubestimmen
  3. Den Rechtsweg beschreiten -(Wenig hoffnungsvoll - bei 10 Mitarbeitern dürfte man dann auf der "Rationalisierungsliste" stehen.

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