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Überstundenauszahlung

D
doretta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir können uns seit Jahren monatlich 10 Überstunden auszahlen lassen, laut BV darf das Arbeitszeitkonto- +50 Stunden/ -20 Stunden autweisen. Der Clou, letzten Monat, ohne Ankündigung, wurden bei einigen Mitarbeitern die 10 Stunden nicht gezahlt, da einige leider die-20 Stundengrenze überschritten hatten......wie gesagt-ohne Voranküngigung !!! Kann die Firm dieses einfach so einstampfen ???? Müssen wir das hinnehmen, dass wir ins ZWANGSFREI geschickt werden und somit über die Magische Grenze+-0 stunden sogar über die -20 Stunden dann kommen??? " betriebliche Übung" ??????????????????? Brauchen dringenr Rat. Danke

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

10.09.2012 um 20:47 Uhr

Ihr habt doch eine BV über Eure Arbeitszeit. (?) Und wenn diese die neue Regelung des AG nicht vorsieht, kann der AG auch nicht einseitig neue Regeln aufstellen.

Wie die Plus-/Minuszeiten ausgeglichen werden, müsst Ihr in Eurer BV regeln (§ 87 Abs. 1 Nr 2 und 3 BetrVG.). Ich hoffe, Eure BV ist da konkret genug. Leider kenne ich viele Vereinbarungen, die dem AG einen zu großen Spielraum einräumen.

Für's erste: Fordert den AG auf, nicht einseitig von BV's abzuweichen oder Regelungen einzuführen, die der Mitbestimmung des § 87 BetrVG unterliegen.

K
Kulum

11.09.2012 um 12:08 Uhr

Zu deiner zweiten Frage, ob ihr euch ins "Zwangsfrei" schicken lassen müsst. Ganz klar nein. Auftragslage, Havarien etc. sind Betriebsrisiko und unterliegen damit §615 BGB. Der Chef kann sein Betriebsrisiko nicht einfach durch Minusstunden auf euch abwälzen.

Eine betrieblich Übung zulasten von Arbeitnehmern hätten AG recht gern. Gib den Begriff einfach mal in Google ein. Es gab auch mal ein BAG Urteil, mindestens 4 Tage vor dem frei muss der AN auch wissen, dass er dann frei hat. (finds grad net)

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