Erstellt am 05.03.2015 um 15:34 Uhr von gironimo
Nein - grundsätzlich nicht.
Eine Rolle würde es spielen, wenn der AG auf die Idee käme neu zu besetzen (um Fakten zu schaffen) oder er Mehrarbeit beantragen würde. Da müsste er schon sagen, dass er jemanden Heim geschickt hat.
Erstellt am 05.03.2015 um 16:02 Uhr von Snooker
kommt selten vor, aber hier möchte ich gironimo widersprechen. Wenn der AN durch seiner Arbeitsablauf in den Arbeitsprozess ein greift, dann hätte der BR schon unterrihtet erden müssen nach § 80 BetrVG.
Im übrigen würde ich als AN dem AG mit teilen das ich täglich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle- Hier kommt der AG dann bei nicht Annahme in Annahmeverug und muss weiter Lohn zahlen.
Erstellt am 05.03.2015 um 16:07 Uhr von Pjöööng
"Wenn der AN durch seiner Arbeitsablauf in den Arbeitsprozess ein greift ..."
Versteht hier jemand den Sinn dieser Worte?
Erstellt am 05.03.2015 um 16:18 Uhr von moreno
Tulpen aus Amsterdam die qualmen sooo schön lila in meiner LKW Kabine da versteht man so einiges!!!!
Aber so ein Annahmenverug ist eine böse Sache ;-) steht hier eigentlich was von unbezahlt freigestellt?
@Rioja vielleicht mal den AG an die ,,vertrauensvolle Zusammenarbeit'' erinnern so was gehört meiner Ansicht nach auch dazu.
Erstellt am 06.03.2015 um 07:24 Uhr von Hartmut
Ach Leute, es ist doch klar, was Snooker meint, oder etwa nicht.
Wenn sofort nachbesetzt wird, trotz laufendem Prozess, dann muss der AG halt für den gleichen Arbeitsplatz nun erst mal zwei Gehälter zahlen. Außerdem kommt das Thema Abfindung unweigerlich auf ihn zu. (Immer unterstellt, dass der Widerspruch ordentlich formuliert wurde.)
All dies wird seine Rechts- oder Personalabteilung ihm geflüstert haben, und er macht es trotzdem. Ist ok. Wie ich immer sage, Dummheit ist Arbeitgeberprivileg.