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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung nach Kündigung

R
rioja
Okt 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

einem Kollegen von uns wurde fristgerecht gekündigt. Wir als Betriebsrat haben dieser Kündigung widersprochen und der Kollege hat Klage gegen die Kündigung eingereicht. Nun hat der Arbeitgeber den Kollegen freigestellt.

Frage: Hätte der Betriebsrat von der Freistellung informiert werden müssen?

Um es klar zu stellen, der Kollege befindet sich in einem schwebenden Arbeitsgerichtsverfahren und wurde bei laufenden Bezügen freigestellt.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

05.03.2015 um 16:34 Uhr

Nein - grundsätzlich nicht.

Eine Rolle würde es spielen, wenn der AG auf die Idee käme neu zu besetzen (um Fakten zu schaffen) oder er Mehrarbeit beantragen würde. Da müsste er schon sagen, dass er jemanden Heim geschickt hat.

S
Snooker

05.03.2015 um 17:02 Uhr

kommt selten vor, aber hier möchte ich gironimo widersprechen. Wenn der AN durch seiner Arbeitsablauf in den Arbeitsprozess ein greift, dann hätte der BR schon unterrihtet erden müssen nach § 80 BetrVG.

Im übrigen würde ich als AN dem AG mit teilen das ich täglich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle- Hier kommt der AG dann bei nicht Annahme in Annahmeverug und muss weiter Lohn zahlen.

P
Pjöööng

05.03.2015 um 17:07 Uhr

"Wenn der AN durch seiner Arbeitsablauf in den Arbeitsprozess ein greift ..."

Versteht hier jemand den Sinn dieser Worte?

M
Moreno

05.03.2015 um 17:18 Uhr

Tulpen aus Amsterdam die qualmen sooo schön lila in meiner LKW Kabine da versteht man so einiges!!!!

Aber so ein Annahmenverug ist eine böse Sache ;-) steht hier eigentlich was von unbezahlt freigestellt?

@Rioja vielleicht mal den AG an die ,,vertrauensvolle Zusammenarbeit'' erinnern so was gehört meiner Ansicht nach auch dazu.

H
Hartmut

06.03.2015 um 08:24 Uhr

Ach Leute, es ist doch klar, was Snooker meint, oder etwa nicht.

Wenn sofort nachbesetzt wird, trotz laufendem Prozess, dann muss der AG halt für den gleichen Arbeitsplatz nun erst mal zwei Gehälter zahlen. Außerdem kommt das Thema Abfindung unweigerlich auf ihn zu. (Immer unterstellt, dass der Widerspruch ordentlich formuliert wurde.)

All dies wird seine Rechts- oder Personalabteilung ihm geflüstert haben, und er macht es trotzdem. Ist ok. Wie ich immer sage, Dummheit ist Arbeitgeberprivileg.

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