Erstellt am 05.03.2015 um 10:11 Uhr von gironimo
Erstellt am 05.03.2015 um 10:13 Uhr von Dezibel
> könnte man beispielsweise ein passives Mitglied bleiben?
Sowas gibt es nicht. Schläfer gibt's nur in der Politik.
Erstellt am 05.03.2015 um 10:13 Uhr von fantil
Hallo Rosen,
nein, das geht nicht!
Gruß
Fantil
Erstellt am 05.03.2015 um 10:13 Uhr von Kölner
Eine 'Light-Version' der Mitgliedschaft ist im BetrVG nicht vorgesehen; das ist auch gut so.
Das geht nur in den Arbeitgeberverbänden!
Erstellt am 05.03.2015 um 10:21 Uhr von moreno
Na Rosen könnte doch aus persönlichen Gründen einfach ein Jahr keine Betriebsratsarbeit mehr machen und schauen ob der Betriebsrat / Belegschaft / AG das so hinnimmt oder ein Ausschlussverfahren nach §23 BetrVG einleitet. ;-)
Erstellt am 05.03.2015 um 10:24 Uhr von pillepalleTR
Rosen könnte aber auch seine Pflichten und seine Verantwortung gegenüber der Wählerschaft wahrnehmen und aus persönlichen Gründen zurücktreten.
Damit würde er den Rest-BR (oder wen auch immer) nicht in die peinliche Situation bringen, den 23er mit all seinen Abläufen und Folgen für die Moral und das Annsehen des BR bemühen zu müssen.
Erstellt am 05.03.2015 um 10:26 Uhr von Kölner
Das ginge.
Allerdings nicht mit der Begründung wie oben angegeben.
Und mal am Rande:
Es macht wenig Sinn, sich aus 'persönlichen Gründen' (so komisch kann ein solcher Grund auch eigentlich nicht sein, als dass man nicht weiss, was zu tun ist) aus einem Gremium zurückzuziehen für 'ein Jahr', weiterhin (z.B. wegen des schnöden Mammons) in der Firma aufzulaufen und dann nach einem Jahr im BR sagen: 'Hoppla, bin wieder da!'
Da leidet alles drunter - vor allem die eigene Glaubwürdigkeit; wenigstens mir würde die Sicht in den Spiegel dann emotionale Schmerzen bereiten!
Erstellt am 05.03.2015 um 10:35 Uhr von moreno
Na er braucht ja garnix begründen er kommt einfach nicht zu Betriebsratssitzungen ;-)
Und beim Blick in den Spiegel sind ja eh einige Leute sehr schmerzfrei frag da mal Herrn Edathy !
Erstellt am 05.03.2015 um 10:48 Uhr von paula
immer wieder schön wie man hier Betriebsräten zu Verstößen gegen das Gesetz rät und bei Vergehen von AG gleich massiv vorgehen will
Seltsames Verständnis....
Erstellt am 05.03.2015 um 10:51 Uhr von Kölner
@moreno
*OT*
Naja. Herr Edathy ist sicherlich psychiatrisch auffällig. Deswegen auch nicht vergleichbar.
Dazu habe ich im vorliegenden Fall aber keine Erkenntnisse.
BTW:
Wenn dieser nicht käme zu den BR-Sitzungen, sich auch noch renitent verhielte, würde ich für entsprechende Maßnahmen zu sorgen wissen, die einem solchen BRM das Bewustsein um die Tragweite seiner Handlungen, sehr deutlich vor Augen führen würden. Und das alles nur mit legalen aber effektiven Mitteln, denen sich dann auch ein GF/AG kaum entziehen könnte.
Erstellt am 05.03.2015 um 10:53 Uhr von moreno
Wieso Gesetzesverstoß? Nicht nachkommen des Ehrenamtes Betriebsratsmitglied?????Seid wann ist das ein Gesetzesverstoß und wie viele Jahre kann man dafür ins Gefängnis kommen? ;-)
Erstellt am 05.03.2015 um 11:04 Uhr von moreno
@Kölner ja das ist eben die Frage wie reagiert der BR darauf ? Ist es ihm egal oder er hat Verständnis für die Situation des Kollegen dann wird dem BRM in diesem Jahr ,,Auszeit'' nix passieren. Dem AG ist es ja vielleicht sogar recht wenn der Kollege arbeitet statt so ein Unsinn wie Betriebsratsarbeit zu machen ;-)
Erstellt am 05.03.2015 um 11:15 Uhr von Kölner
@moreno
Legt man die §§ 29 ff. BetrVG konkludent und urteilsrechtlich aus, dann würde es sehr wohl eng werden für das betreffende BRM, dass sich die Auszeit nehmen will.
Und ein BRV/Gremium sollte sich so einen 'Beliebigkeitsanspruch' auch nicht hingeben!
Erstellt am 05.03.2015 um 11:30 Uhr von moreno
@Kölner ich bin ja auch kein Fürsprecher für diese Variante! Aber ich glaub schon das viele Betriebsräte die ,,Füße'' still halten wenn ein BRM aus persönlichen Gründen vielleicht Krankheit in der Familie / Scheidung usw sagt er hat im Moment nicht den Kopf für Betriebsratsarbeit und diese ruhen lässt.