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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mutterschutz - Unterrichtung an BR - wie richtig weiter vorgehen

W
wurmpover
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Wohnbereichsleitung die noch keine ausgelernte ist (noch in der Weiterbildung) möchte nun nur noch im Büro arbeiten weil Sie Schwanger ist. Das heißt Sie fällt in der direkten Pflege auf dem Wohnbereich aus.Jetzt haben wir als Betriebsrat die Unterrichtung MuSchG erhalten worin steht, dass Sie nur noch administrative Tätigkeiten ausüben soll die aber auch jetzt schon laut Stellenbeschreibung zu Ihrem Aufgabengebiet zählt. Ein direkter Ersatz in der dirkten Pflege besteht nicht der dann die Tätigkeiten übernehmen kann. Es heißt dann von der PDL es müssen alle ein wenig mehr arbeit übernehmen. Ich muss dazu sagen das wir eine geschlossene Einrichtung mit Psychiatrischer Belegung sind wo es nicht auszuschließen ist, dass ein Bewohner ausrasten kann. Wenn dann noch die werdende Mutter über den Wohnbereich kann ein handgreiflicher Übergriffen vom Bewohner nicht ausgeschlossen werden. Kann oder muss in so einem Fall ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden?

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Community-Antworten (2)

T
Tulpe

05.03.2015 um 09:42 Uhr

Macht erst mal eine Gefährdungs Beurteilung, Fragebogen im Net oder Betriebsarzt. Dann mit dem Betriebsarzt kurzschliesen. Da die Gefahr für Mutter und Kind sehr groß ist gehe ich von einem vorrübergehenden Verbot aus. Dann besteht auch Anspruch für eine Schwangerschaftsvertretung.

Gruß

G
gironimo

05.03.2015 um 10:52 Uhr

Ich würde dem AG mitteilen, dass er für ausreichend Ersatzpersonal sorgen soll, da Ihr wegen des Ausfalls wegen MuSchu keiner Mehrarbeit zustimmen werdet.

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