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Erhöhung der Arbeitszeit - PEM?

C
christobal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Mitarbeiterin, die bisher in einer Abteilung gearbeitet hat, hat ihre Arbeitszeit erhöht und arbeitet nun bis auf weiteres zusätzlich in einer anderen Abteilung, in der Mitarbeiter Überstunden abbauen müssen und nach Angaben des AG dauerhaft auch mehr Arbeit anfällt.

Ist dies nun eine PEM, wonach der AG unsere Zustimmung hätte einholen müssen?

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

05.03.2015 um 07:08 Uhr

PEM? Personelle Einzelmaßnahme? Wenn die Erhöhung 10 Wochenstunden oder mehr war hätte er Euch nach 99 BetrVG anhören müssen weniger als 10 Wochenstunden hätte er Euch nach 80 BetrVG informieren müssen.

G
gironimo

05.03.2015 um 11:05 Uhr

wobei - "auch in einer anderen Abteilung" - auch als Versetzung gewertet werden kann. Kommt auf die Menge an (Definition der Versetzung siehe § 95 Abs. 3 BetrVG)

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