Erstellt am 20.08.2007 um 17:37 Uhr von packer
ähm, das sieht schon fast nach ner persoakte zwo aus... das darf nicht sein. schriftwechsel ist ok, aber ihr solltet keine speziellen akten über mitarbeiter führen. dazu gehören definitiv lebenslauf und bewerbungen, die ihr nach der ansicht auch wieder an die persostelle zurückgebt. weiss auch grade nich, was ein PEM is...
Erstellt am 20.08.2007 um 18:08 Uhr von Robin H
Wir bewahren all die Unterlagen (interne Formulare) auf, mit denen der AG die Zustimmungen nach 99 einholt. Darauf finden sich auch die eingruppierungsrelevanten Informationen. Ich bin der Ansicht, dass der BR diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht.
Soweit solche Informationen in EDV gespeichert wird, ist der BR(/GBR) "datenführende Stelle" eines Betriebes.
Erstellt am 20.08.2007 um 20:10 Uhr von Der alte Heini
packer,
woraus ergibt es sich, dass der BR die genannten Daten nicht in den Unterlagen des BR ablegen darf.
Erstellt am 20.08.2007 um 20:28 Uhr von ichwillswissen
PEM (personelle Einzelmassnahmen) Formblätter sind bei uns die vom AG an uns geleiteten Anfragen nach Einstellung , Versetzung , Veränderung der Arbeitszeit , Kündigung , Informationen.
@Robin H
" Soweit solche Informationen in EDV gespeichert wird, ist der BR(/GBR) "datenführende Stelle" eines Betriebes. "
so etwas ähnliches hatte ich auch gerade gelesen mit dem Zusatz , das der BR ein Speicherort der Daten ist (wie Schrank in der PA) aber sobald man die Daten verändert oder durch Verarbeitung neue Daten generiert wäre das gegen das Datenschutzgesetz