Erstellt am 04.03.2015 um 17:34 Uhr von Kölner
Ein EinsichtsRECHT besteht laut Fitting nicht (gelle Pjöööng?). Aber die entsandten GBR Mitglieder deines BR können Dich ja beteiligen..wenn nicht, wäre das ein Grund für eine Veränderung der entsandten.
Erstellt am 04.03.2015 um 18:33 Uhr von Snooker
Dem ist in so weit eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen.
Zur Hilfe: wirhben es seinerzeit so gehandhabt das nach einer 3 tägigen KBR Sitzung alles in der darauf folgenden BR Sitzung auf der Top kamen. Es kam nicht nur alles auf den Tisch, sondern auch ins Protokoll:
Erstellt am 06.03.2015 um 20:45 Uhr von Stoni
Nicht vergessen, diese BRM sind von Euch in den GBR entsendet worden. Die sind euch gegenüber zur Auskunft verpflichtet.