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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Wahlvorstandes

H
Heike02
Nov 2022 bearbeitet

Heute fand in meiner Firma die Wahl zum Wahlvorstand statt, da wir einen Betriebsrat gründen wollen. Mitglieder der Geschäftsführung, usw. haben nicht an der Versammlung teilgenommen, aber ein Kollege von einem Unternehmen, welches durch unsere Firma vor ein paar Jahren aufgekauft wurde. Diese Person wird im nächsten Jahr in unsere Firma wechseln, weil die aufgekaufte Firma aufgelöst wird. Diese Person hatte kein Wahlrecht und hat sich ebenfalls nicht aufstellen lassen. Durfte diese Person an der Versammlung auf unsere Einladung hin teilnehmen, oder liegt hier ein Formfehler vor? Wenn es sich um einen Formfehler handelt, wie müssen wir uns nun verhalten, weil die Geschäftsführung hierzu bereits bei uns nachgefragt hat.

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

28.11.2022 um 20:32 Uhr

Aus dem Stehgreif raus würde ich sagen ihr müsst dieses Prozedere widerholen, da diese Person nicht zum Betrieb gehört.

M
Muschelschubser

29.11.2022 um 09:46 Uhr

Wenn die Geschäftsführung schon fragt, hätte ich schon Sorge dass er sich jetzt schon um potenzielle Anfechtungsgründe bemüht. Da reichen oftmals kleine Formfehler. Insofern würde ich die Versammlung allein deswegen schon wiederholen.

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