Kündigungsklausel in Betriebsvereinbarungen
Hallo, ich habe eine Frage: Wir wollen über die bereits gewährten freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresbonus, VwL, Zuschläge usw.) jeweils getrennte Betriebsvereinbarungen abschließen. Damit erreichen wir eine Rechtssicherheit, damit die Leistungen in Zukunft nicht so einfach wegfallen können. Jetzt "stolpern" wir über die Kündigungsmöglichkeit einer solchen BV. Auch wenn die Kündigungsfrist relativ lang ist (z.B. 6 Monate), so lässt sich jede BV irgendwann durch den AG kündigen. Dann haben wir gar nichts gekonnt. Würde die Vereinbarung einer Nachwirkung ("...bis sie durch eine andere Regelung ersetzt wird...") etwas bringen? Aber das wird der AG sicher nicht unterschreiben. Wie seht Ihr das? Danke für die Antworten. Michael
Community-Antworten (2)
04.03.2015 um 15:47 Uhr
Die von Dir genannten BVs würden mit Sicherheit sowohl erzwingbare Mitbestimmungsbestandteile als auch freiwillige enthalten, da es ja wohl auch um Entgeltgrundsätze der Verteilung geht.
Aber der Aspekt, ob überhaupt Geld zur Verfügung steht, ist eben freiwillig.
Wenn es bei den "Verteilungsgrundsätzen" eigentlich akzeptabelk zugeht, macht es vielleicht Sinn, eben nichts zu regeln. Dann besteht die gute Chance, den AN einen Individualanspruch zukommen zu lassen. Es entsteht ja eine betriebliche Übung (oder ist schon entstanden).
Manchmal ist schweigen besser. Last Euch diesbezüglich mal von einem Fachanwalt beraten.
04.03.2015 um 15:03 Uhr
Erstens würde ich als AG die Nachwirkung nicht unterschreiben, zweitens lässt sich die Nachwirkung einer freiwilligen BV auch nach der Kündigung einseitig beseitigen
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